Die Waadt wird die Sterbehilfe als erster Kanton in der Schweiz gesetzlich regeln. Die Stimmberechtigten nahmen mit 61,6 Prozent den Gegenvorschlag zu einer Initiative von Exit an. Er lässt die Suizidhilfe in Spitälern und Heimen unter gewissen Bedingungen zu.
Der Kanton Waadt stimmte am Sonntag als zweiter Kanton nach Zürich über die Sterbehilfe ab. Dem Stimmvolk wurden dabei einerseits eine Volksinitiative der Sterbehilfeorganisation Exit „für ein Sterben in Würde“ und anderseits ein Gegenvorschlag von Regierung und Parlament vorgelegt.
Der Gegenvorschlag wurde mit 105’211 Ja zu 59’160 Nein oder 61,6 Prozent Ja deutlich angenommen, während die Exit-Initiative mit 100’966 Nein zu 66’390 Ja Stimmen oder 59,11 Prozent Nein verworfen wurde. Die Stimmbeteiligung lag bei 43,5 Prozent.
Der Gegenvorschlag von Regierung und Parlament war sowohl von der Vereinigung der Waadtländer Pflegeheime als auch den Waadtländer Ärzten sowie allen politischen Parteien unterstützt worden.
Lediglich die Grünen und die Linksaussenpartei „A gauche toute“ befürworteten zusätzlich auch die Initiative, um ein deutliches Zeichen für das Recht auf Sterben zu setzen. Die katholische Kirche und konservative evangelische Kreise lehnten beide Vorlagen ab.
Selbstbestimmungsrecht bei Patienten
Der Kantonsregierung und dem Parlament war der Initiativtext zu allgemein formuliert und zu einseitig auf Exit ausgerichtet. Der Gegenvorschlag hingegen lässt die Suizidhilfe in öffentlichen Spitälern und Heimen unter gewissen Bedingungen zu.
Wie bereits seit sechs Jahren am Universitätsspital CHUV in Lausanne kann ein Arzt in letzter Instanz entscheiden, ob die Voraussetzungen für eine Suizidhilfe erfüllt sind. Dazu gehört, dass eine schwere und unheilbare Krankheit sowie die volle Urteilsfähigkeit der sterbewilligen Person vorliegt.
Exit hatte kritisiert, dass in den letzten sechs Jahren am CHUV nur ein einziger Fall von Suizidhilfe bekannt ist, weil die Hürden zu hoch seien. Deshalb reichte die Organisation 2009 eine Initiative ein, die einen neuen Passus im kantonalen Gesundheitsgesetz vorsah.
Demnach hätten künftig alle öffentlich subventionierten Pflegeheime ihren Insassen, die ein Gesuch einreichen, das Recht auf Sterbehilfe seitens einer spezialisierten Organisation oder ihres behandelnden Arztes gewähren müssen.