Das Waadtländer Kantonsgericht erklärt den Rekurs der eidgenössischen Steuerverwaltung im Fall des Rohstoffkonzerns Vale für gegenstandslos. Damit bleibt es bei 212 Millionen Franken an direkten Bundessteuern, die Vale nachzahlen muss.
Die eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hatte Anfang Jahr gegen die Besteuerung des in St-Prex VD niedergelassenen Unternehmens durch den Kanton Waadt Beschwerde eingelegt.
Aus Sicht der ESTV erfüllte das Unternehmen nicht alle Bedingungen, um von einer 80-prozentigen Steuerentlastung zu profitieren. Die ESTV verlangte vom Kanton Waadt, welcher für sie die Steuern eintreibt, die Senkung des Steuerrabatts auf 60 Prozent.
ESTV einverstanden mit Steuerforderungen
Darauf hin verschickte am 22. März 2012 die Waadt neue Steuerrechnungen für die Jahre 2007, 2008 und 2009 an das Unternehmen. Diese sollten frühere Rechnungen ersetzen. Die neuen Forderungen waren zwar nicht so hoch wie von den Steuerbehörden in Bern eigentlich verlangt, doch gab sich die ESTV damit zufrieden und erklärte ihre eigene Beschwerde deshalb für gegenstandslos.
Vale hingegen wollte dies als „Drittbetroffene“ nicht einfach so hinnehmen und beklagte, mit der nachträglichen Besteuerung werde Bundesrecht verletzt.
Das Gericht lehnte nun in seinem Urteil die Argumente von Vale ab und folgte dem Ansinnen Berns, wie die Zeitungen „24 heures“, „Tages-Anzeiger“ und „Bund“ am Freitag berichten. Das Urteil liegt auch der Nachrichtenagentur sda vor. Vale habe andere Mittel, um sich Gehör zu verschaffen, schreibt das Gericht.
Das Unternehmen lehnte eine Stellungnahme zum Urteil ab. Vale International hatte sich 2006 im Kanton Waadt niedergelassen. Damals wurde das Unternehmen von der Gemeinde- und den Kantonssteuern befreit und erhielt Steuererleichterungen von 80 Prozent bei den direkten Bundessteuern.