Das Verfahren zum Tötungsdelikt Marie wird von der Waadtländer Staatsanwaltschaft geführt, obwohl die Leiche der Frau im Kanton Freiburg gefunden wurde. Dies vereinbarten die Oberstaatsanwälte der Kanton Waadt und Freiburg.
Zahlreiche wichtige Elemente rechtfertigten eine Strafuntersuchung im Kanton Waadt, wie die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilte. So seien sowohl der Täter wie auch das Opfer zuvor in der Waadtländer Broyeregion wohnhaft gewesen.
Auch die Entführung beim Golfplatz von Payerne, wo die junge Frau angestellt war, fand auf Waadtländer Boden statt. Dieses Ereignis könne als Beginn der Straftat angesehen werden, welche zum Tod der jungen Frau führte.
«Gemäss den Aussagen des Entführers kam es im Auto zum Mord, am Ort, wo er die Leiche liegen liess», wie am Mittwoch der Waadtländer Oberstaatsanwalt Eric Cottier auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte.
Die kurz nach 19 Uhr entführte Frau sei zwischen Mitternacht und 4 Uhr Morgens getötet worden. Cottier machte keine Angaben dazu, was zwischen Entführung und Mord passierte. Der Autopsiebericht sei noch nicht zu den Akten gelegt worden.
Seit sechs Wochen konzentrierten sich die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwalt im Kanton Waadt, wo auch die meisten Befragungen vorgenommen wurden, hiess es in der Mitteilung. Es erscheine deshalb vernünftig, das Strafverfahren im Kanton Waadt weiterzuführen.
Die Verteidigung habe bisher nie die Kompetenz der Waadtländer Staatsanwaltschaft in Frage gestellt, was auch dem Willen der Familie der getöteten Frau entspreche.
Frau von vorbestraftem Mörder entführt
Die 19-jährige Frau war am 13. Mai bei Payerne VD von einem 36-jährigen Mann entführt worden. Der Entführer konnte am Tag darauf verhaftet werden. Er führte die Polizei zur Leiche der Frau in einem Wald bei Châtonnaye FR.
Der Entführer war bereits im Jahr 2000 wegen Vergewaltigung und Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verurteilt worden. Er hatte 1998 seine damalige ex-Freundin entführt und getötet.
Die Strafvollzugsbehörden hatten ihm im August 2012 gewährt, das letzte Drittel seiner Strafe im Hausarrest abzusitzen. Wegen alarmierender Signale wurde der Mann erneut in Haft gesetzt, was der Entführer mit einem Rekurs bekämpfte.
Weil dem Rekurs aufschiebende Wirkung gewährt wurde, kam es zu einer Fortsetzung des Hausarrests, worauf es zum Tötungsdelikt kam. Der Kanton Waadt leitete eine Administrativuntersuchung zum Fall ein. Der Bericht soll im August vorliegen.