Der Ständerat möchte, dass Polizei und Strafverfolgungsbehörden Waffen einziehen, wenn es Hinweise auf eine Gefährdung gibt. Der Bundesrat soll beauftragt werden, die dafür notwendigen Massnahmen zu treffen.
Der Ständerat folgte am Donnerstag seiner Kommission und beschloss oppositionslos, eine Motion aus dem Nationalrat entsprechend abzuändern. Der Nationalrat hatte ursprünglich verlangt, dass die Armee automatisch über hängige Strafverfahren informiert wird.
Die Ständeratskommission fand aber, das Problem sei nicht primär, dass der Armee die Informationen fehlten. Das Problem sei viel mehr, dass Polizei und Strafverfolgungsbehörden Waffen nicht automatisch beschlagnahmten, wenn es Zweifel bezüglich des Gefahrenpotenzials ihrer Besitzer gebe.
Stimmt der Nationalrat der geänderten Motion zu, wird der Bundesrat beauftragt, die notwendigen Massnahmen zu treffen, damit die zivilen und militärischen Strafverfolgungs- und Polizeiorgane den Einzug von zivilen Waffen und Armeewaffen anordnen, wenn ernstzunehmende Anzeichen auf eine Selbst- oder Drittgefährdung bestehen. Verteidigungsminister Ueli Maurer zeigte sich einverstanden mit dieser Version.