Waffen sollen bei Anzeichen für Gefährdung beschlagnahmt werden

Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SIK) möchte, dass Polizei und Strafverfolgungsbehörden Waffen einziehen, wenn es Hinweise auf eine Gefährdung gibt. Sie will den Bundesrat beauftragen, die nötigen Massnahmen treffen.

Soll bei Gefahrenpotential eingezogen werden können: Das Sturmgewehr der Schweizer Armee (Symbolbild) (Bild: sda)

Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SIK) möchte, dass Polizei und Strafverfolgungsbehörden Waffen einziehen, wenn es Hinweise auf eine Gefährdung gibt. Sie will den Bundesrat beauftragen, die nötigen Massnahmen treffen.

Einstimmig empfiehlt die Kommission dem Ständerat, eine Motion aus dem Nationalrat entsprechend abzuändern. Der Nationalrat wollte verlangen, dass die Armee automatisch über hängige Strafverfahren informiert wird.

Die Ständeratskommission findet nun aber, das Problem sei nicht primär, dass der Armee die Informationen fehlten, wie sie am Freitag mitteilte. Das Problem sei viel mehr, dass Polizei und Strafverfolgungsbehörden Waffen nicht automatisch beschlagnahmten, wenn es Zweifel bezüglich des Gefahrenpotenzials ihrer Besitzer gebe.

Zur Bekämpfung von Waffenmissbrauch sind im Parlament verschiedene Vorstösse hängig. Die Politik reagiert insbesondere auf zwei Todesfälle mit Armeewaffen Ende letzten Jahres.

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