Waffenlobby und Sportschützen laufen Sturm gegen den Vorschlag des Bundesrates, alle Waffen in der Schweiz zu erfassen. Weniger umstritten ist die Vernetzung der kantonalen Waffenregister und die Meldepflicht an die Armee.
Künftig sollen laut der Vorlage sämtliche Feuerwaffen in einem kantonalen Waffenregister erfasst werden. Waffen, die vor dem Dezember 2008 gekauft worden sind, müssen im Nachhinein registriert werden. Denn zum Zeitpunkt des Kaufs waren sie noch nicht meldepflichtig. Besitzer haben ein Jahr Zeit, ihre Waffe zu melden. Wer dies nicht tut, wird gebüsst.
Der Bundesrat geht davon aus, dass ungefähr zwei Millionen Feuerwaffen im Privatbesitz sind. Wären diese lückenlos erfasst, könnte die Polizei vorgängig zu Einsätzen prüfen, ob die Zielperson im Besitz von Feuerwaffen ist, argumentiert der Bundesrat. Die Waffenverbände widersprechen diesem Nutzen vehement.
Der Schiesssportverband schreibt von einem Trugschluss, der tödliche Folgen haben könne. «Die Polizei mit dieser Gesetzesänderung glauben zu machen, dass beim Verdächtigen wirklich keine oder nur registrierte Waffen vorhanden sind, ist naiv und gefährlich», schreibt die Gesellschaft für ein freiheitliches Waffenrecht «Pro Tell».
«Nur im Fernsehkrimi»
Die Büchsenmacher und Waffenhändler doppeln nach: «Dass Beamte vor dem Eintreffen schauen können, ob Schusswaffen am Einsatzort vorhanden sind, funktioniert allerhöchstens im Fernsehkrimi.» Ins gleiche Horn stösst auch die SVP: Die Polizei werde sich bei Einsätzen kaum auf Register stützen, die nicht verlässlich sein könnten.
Die Gegner der Registrierungspflicht bezweifeln, dass tatsächlich alle Feuerwaffen nachgemeldet werden. «Ein Teil der Bevölkerung wird seine Waffe aus Prinzip nicht registrieren, und wer eine Waffe besitzen will, wird immer einen Weg dazu finden, ob legal oder illegal», schreibt die CVP. Gerade Kriminelle würden ihre Feuerwaffen kaum freiwillig melden, Busse hin oder her, schreiben gleich mehrere Gegner.
Städte und Kantone sprechen sich hingegen für die Registrierungspflicht aus – obwohl die Erfassung für sie voraussichtlich mit grossem Aufwand verbunden ist. Für einen Gewinn an mehr Sicherheit wolle man diesen in Kauf nehmen, schreibt der Städteverband. Die kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) hatten die Änderung mitinitiiert.
Vehement verteidigt und «lebhaft begrüsst» wird die Nachmeldepflicht von der SP. Es gehe auch «um deutlich mehr als eine Million ehemaliger Armeewaffen im Privatbesitz, die bis zum heutigen Tag völlig vom Radar der zuständigen Behörden verschwunden sind». Die FDP schreibt zurückhaltender, man sei einverstanden.
Kantonale Register werden verknüpft
Weniger umstritten, aber für die Arbeit der Behörden wohl wichtiger ist die geplante Vernetzung der kantonalen Waffenregister. Heute müssen die kantonalen Behörden die anderen Kantone einzeln anfragen, ob eine Person oder eine Waffe dort bekannt ist. Künftig soll eine einzige Anfrage genügen.
Sowohl die Mehrheit der Parteien als auch Waffenverbände unterstützen die Änderung. «Ein schweizweit von allen Behörden nutzbares Waffenregister trägt wesentlich dazu bei, den Schutz vor Waffengewalt zu verbessern», schreibt die SP.
Einzig die SVP lehnt die Verlinkung der kantonalen Register komplett ab. Die Umstellung bringe nur einen bescheidenen Mehrwert, da illegale Waffen, von denen die grösste Gefahr ausgehe, nicht verzeichnet seien. Der Aufwand für die Umstellung sei hingegen gross.
Die Vernehmlassung zum besseren Schutz vor Feuerwaffen ist Ende August abgelaufen. Die Räte haben haben den meisten Gesetzesänderungen bereits zugestimmt. Noch ausstehend ist der Entscheid des Nationalrates zur Registrierungspflicht, der Ständerat hat eine solche bereits beschlossen.