Wahl der Sozialhilfebehörde in Aesch BL teilweise ungültig

Die Baselbieter Regierung hat die Wahl um einen umkämpften Sitz in der Sozialhilfebehörde von Aesch BL aufgehoben. Für diese aufsichtsrechtliche Massnahme macht sie Mängel bei der Ermittlung des Wahlergebnisses im vergangenen September geltend.

Die Baselbieter Regierung hat die Wahl um einen umkämpften Sitz in der Sozialhilfebehörde von Aesch BL aufgehoben. Für diese aufsichtsrechtliche Massnahme macht sie Mängel bei der Ermittlung des Wahlergebnisses im vergangenen September geltend.

Als Mangel führt die Regierung an, dass die gewählte Kandidatin bei der Ermittlung des knappen Ergebnisses im Wahlbüro mitgewirkt habe, wie es in einer Mitteilung vom Donnerstag heisst. Die Gemeinde muss nun die Wahl für den betreffenden Sitz bis Ende Juni neu ansetzen.

Drei identische Stimmrechtsbeschwerden lehnt die Regierung aus formellen Gründen indes ab, wie es weiter heisst. Diese hatten eine Nachzählung der knappen Wahl gefordert. Gemäss Regierung wären damit die festgestellten Mängel jedoch nicht behoben worden.

Insgesamt waren am 25. September 2016 vier Sitze der Sozialhilfebehörde in Aesch gewählt worden. Die kritisierte Wahl des letzten Sitzes war sehr knapp ausgegangen: Die gewählte Kandidatin erhielt 391 Stimmen, ihre Konkurrentin kam auf 389 Stimmen.

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