Wahl- und Abstimmungsplakate sollen nicht mehr unbeschränkt hängen

Wahlplakate sollen im Baselbiet frühestens sechs Wochen vor dem jeweiligen Urnengang aufgehängt werden dürfen und innert einer Woche danach wieder entfernt werden: Das schlägt die Regierung in einer am Dienstag in die Vernehmlassung geschickten Vorlage vor.

Wahlplakate sollen im Baselbiet frühestens sechs Wochen vor dem jeweiligen Urnengang aufgehängt werden dürfen und innert einer Woche danach wieder entfernt werden: Das schlägt die Regierung in einer am Dienstag in die Vernehmlassung geschickten Vorlage vor.

Die Sechs-Wochen-Frist gelte bereits in einigen anderen Kantonen, teilte die Regierung mit. Mit der Vorlage kommt sie einem Auftrag des Landrats nach: Dieser hatte mit der Motion «Stopp der wilden Plakatflut im Baselbiet!» einen Gesetzesentwurf zur Beschränkung der Aushangdauer für Wahl- und Abstimmungsplakate verlangt.

Die neue Regelung soll allerdings nur bei kantonalen sowie eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen angewendet werden. Bei Gemeindewahlen und -abstimmungen sollen sie hingegen nur dann gelten, wenn Gemeinden auf eigene Regelungen verzichten. Die Regierung will damit der Verfassung nachkommen, die den Gemeinden möglichst grosse Handlungsfreiheit zubilligt.

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