Wahlplakate sollen im Baselbiet frühestens sechs Wochen vor dem jeweiligen Urnengang aufgehängt werden dürfen und innert einer Woche danach wieder entfernt werden: Das schlägt die Regierung in einer am Dienstag in die Vernehmlassung geschickten Vorlage vor.
Die Sechs-Wochen-Frist gelte bereits in einigen anderen Kantonen, teilte die Regierung mit. Mit der Vorlage kommt sie einem Auftrag des Landrats nach: Dieser hatte mit der Motion «Stopp der wilden Plakatflut im Baselbiet!» einen Gesetzesentwurf zur Beschränkung der Aushangdauer für Wahl- und Abstimmungsplakate verlangt.
Die neue Regelung soll allerdings nur bei kantonalen sowie eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen angewendet werden. Bei Gemeindewahlen und -abstimmungen sollen sie hingegen nur dann gelten, wenn Gemeinden auf eigene Regelungen verzichten. Die Regierung will damit der Verfassung nachkommen, die den Gemeinden möglichst grosse Handlungsfreiheit zubilligt.