Statt sechs Wochen sollen Wahl- und Abstimmungsplakate im Kanton Baselland frühestens fünf Wochen vor dem Urnengang aufgehängt oder aufgestellt werden dürfen: Nach der Vernehmlassung hat die Regierung die Frist für diese Art von Politpropaganda um eine Woche verkürzt.
Die Baselbieter Regierung hat die Frist für Wahlplakate von sechs auf fünf Wochen verkürzt. Die Fünf-Wochen-Frist gelte heute schon in vier Baselbieter Gemeinden und habe sich dort bewährt, teilte die Regierung am Dienstag mit. In der Vernehmlassung hätten sich zudem auch der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden sowie 74 der 86 Gemeinden für fünf Wochen ausgesprochen.
Die Regierung hatte dem Landrat in der im Juli veröffentlichten Vernehmlassungsvorlage sechs Wochen Aushangzeit vorgeschlagen. Weiterhin festhalten will die Regierung nun an der Bestimmung, dass Plakate für kantonale und eidgenössische Abstimmungen und Wahlen spätestens eine Woche nach dem Urnengang zu entfernen sind.
Mit der Sechs-Wochen-Regelung für den Plakataushang wollte die Regierung eine Lösung umsetzen, die auch schon in diversen andern Kantonen praktiziert wird. Für die Information des Souveräns reichten aber auch fünf Wochen, hält die Exekutive nun in ihrer Mitteilung fest.
Mit der Vorlage kommt die Regierung einem Auftrag des Parlaments nach. Dieses hatte mit der Motion «Stopp der wilden Plakatflut im Baselbiet» einen Gesetzesentwurf zur kantonsweiten Beschränkung der Aushangdauer für Wahl- und Abstimmungsplakate verlangt. Für kommunale Wahlen und Abstimmungen sollen die neuen Vorschriften nur gelten, wenn die Gemeinden auf eigene Regelungen verzichten.