Der unterlegene ägyptische Präsidentschaftskandidat Ahmed Schafik hat einen Tag nach der Einleitung von Korruptionsuntersuchungen das Land verlassen. Das teilte das Wahlkampfteam des früheren Ministerpräsidenten am Dienstag mit.
Schafik habe sich nach Abu Dhabi begeben, um von dort aus eine Pilgerreise in Saudi-Arabien anzutreten. Anschliessend wolle er nach Ägypten zurückkehren, wurde versichert.
Schafik war bei der Präsidentenwahl dem islamistischen Kandidaten Mohamed Mursi unterlegen. Mursi hatte erklärt, er werde keine Jagd auf die Anhänger des alten Regimes des ehemaligen Machthabers Husni Mubarak veranstalten. Wer jedoch das Recht gebrochen habe, müsse mit Strafverfolgung rechnen.
Am Montag hatte der Generalstaatsanwalt einen Untersuchungsrichter mit Korruptions-Ermittlungen gegen Schafik betraut. Ihm wird vorgeworfen, in seiner Zeit als Minister für Luftfahrt in illegale Landgeschäfte und andere Formen der Korruption verwickelt gewesen zu sein.
Schafik war von Mubarak noch kurz vor seiner Entmachtung zum Regierungschef gemacht worden. Angesichts der Massenproteste trat er kurze Zeit später aber ebenfalls zurück.
Verfahren vertagt
Der Oberste Verwaltungsgerichtshof in Kairo vertagte am Dienstag mehrere Verfahren im Zusammenhang mit den erweiterten Machtbefugnissen des nun in Ägypten herrschenden Militärrates. Die Generäle regieren das Land, seit Mubaraks Rücktritt.
Nach der Auflösung des Parlaments hatten sich der Militärrat mit Verfassungszusätzen eine noch grössere Machtfülle gesichert. Die Verwaltungsrichter entschieden, die Frage der Parlamentsauflösung am 7. Juli weiterzuverhandeln. Die Einsprüche gegen die Verfassungszusätze sollen am 10. Juli wieder behandelt werden.
Das Verfahren, das klären soll, ob der noch vom aufgelösten Parlament eingesetzte Ausschuss zur Ausarbeitung einer neuen Verfassung legal ist, wurde auf den 1. September vertagt. Im Falle der Auflösung dieses Ausschusses würde der Militärrat einen neuen Verfassungsausschuss einsetzen.
Mit den am 17. Juni erlassenen Verfassungszusätzen zogen die Generäle die Gesetzgebungs- und Budgethoheit des Parlaments an sich. Darüber hinaus schränkten sie auch die Kompetenzen Mursis ein, der keine Entscheidungsbefugnisse über die Streitkräfte mehr hat.