Die St. Galler Staatsanwaltschaft hat einen Wakeboarder zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Der Mann hatte sich auf dem Walensee selber gefilmt, wie er hinter einem führerlosen Motorboot surfte.
Der 42-jährige Schweizer hatte im Juli 2016 ein Video veröffentlicht. Darauf sei zu sehen, wie sich der Mann aus dem Führerstand seines Motorbootes entfernt habe, um das Boot zu verlassen, teilte die St. Galler Staatsanwaltschaft mit.
Danach surfte er während rund 40 Sekunden auf der Bootswelle des führerlosen Motorboots und filmte sich dabei mit einem auf einem Selfie-Stick angebrachten Mobiltelefon.
Die Staatsanwaltschaft verurteilte ihn wegen des vorsätzlichen Vergehens gegen das Bundesgesetz über die Binnenschiffsfahrt zu einer bedingten Geldstrafe sowie zu einer Busse in der Höhe von 2’160 Franken. Dazu kommen die Kosten des Verfahrens. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.