Ein 51-jähriger Unternehmer aus dem grenznahen deutschen Landkreis Waldshut ist vom Amtsgericht Waldshut-Tiengen wegen Sozialversicherungsbetrug zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bedingt verurteilt worden. Der Mann rechnete in 18 Fällen die Beiträge nicht richtig ab.
Um Sozialversicherungsbeiträge einzusparen, wählte der im Kurier- und Transportgewerbe tätige Verurteilte mehrere Vorgehensweisen.
Einige seiner Beschäftigten verdienten auf dem Papier nur 450 Euro, arbeiteten aber wesentlich mehr und bekamen den Rest ihres Lohnes schwarz. Andere Angestellte erhielten den ganzen Monatslohn schwarz und bar in die Hand.
Ein weitere Arbeitnehmer meldete ein eigenes Transportunternehmen an, wurde aber vollumfänglich vom Verurteilen beschäftigt. Um das Beschäftigungsverhältnis zu verschleiern, musste der Scheinselbständige sogar Rechnungen über angeblich selbständig ausgeführte Kuriertransporte an den Verurteilten ausstellen.
Mit diesem Vorgehen entgingen der Sozialversicherung 21’000 Euro. Dieses Geld muss der Verurteilte nun nachzahlen, wie das Hauptzollamt Singen am Donnerstag bekanntgab. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung auf zwei Jahre ausgesetzt. Das Urteil ist rechtskräftig.