Walliser AOC-Weine dürfen ab dem 1. Juli nicht mehr mit Traubenmostkonzentrat gesüsst werden. Die Walliser Kantonsregierung hat die auf Bundesebene seit Anfang 2014 erlaubte Süssung verboten. Damit soll der typische Charakter der Walliser Weine garantiert werden.
Die Bundesverordnung über alkoholische Getränke (VaG) gestatte zwar seit dem 1. Januar 2014, dass dem Wein vor der Flaschenabfüllung Traubenmostkonzentrat zugeführt werde, teilte die Walliser Staatskanzlei mit.
Die VaG überlasse es zugleich den Kantonen, restriktivere Massnahmen zu verordnen. Der Staatsrat habe diese Kompetenz nun genutzt. Das Verbot der Süssung sei in der Vernehmlassung auch vom Branchenverband der Walliser Weine (IVV) unterstützt worden.
Die Walliser Regierung erteilte der IVV zudem den Auftrag, bis im Dezember Vorschläge zu unterbreiten, um die Qualität und Echtheit des Petite Arvine AOC zu schützen. Dabei geht es besonders um ein Verbot der Anreicherung mit anderen Rebsorten dieses Walliser Symbolweins.
Die Mehrheit des Kantonsparlamentes hatte im März ein Postulat verabschiedet, das die Anreicherungen mit anderen Rebsorten des Petite Arvine verbietet. Die Walliser Verordnung über den Rebbau und den Wein soll aufgrund der Vorschläge für die Weinlese 2015 angepasst werden.
Erhalt terrassierter Rebberge
Der Staatsrat will zudem die terrassierten Rebberge von Martigny und Martigny-Combe erhalten. Er beantragt dafür beim Kantonsparlament einen Rahmenkredit von 8,38 Millionen Franken. In dem 114 Hektaren grossen Gebiet sollen Trockemauern wieder Instand gestellt werden und eine Bewässerungsanlage gebaut werden.
Gleichartige Projekte werden in Visperterminen, Bovernier und Fully umgesetzt. Ein Projekt für Vétroz wurde in der Junisession vom Grossen Rat verabschiedet. Auch in Sitten, Leuk und Raron laufen Planungen für den Erhalt der Rebberge.