In der Walliser Augstbordregion streift seit diesem Sommer ein Wolfsrudel mit mindestens drei Jungtieren umher. Weil zugleich 17 Nutztiere gerissen wurden, will der Kanton das Rudel um ein Jungtier verringern. Der Entscheid liegt beim Bund.
Die Voraussetzungen für einen Regulierungsantrag beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) sind erfüllt, wie der Kanton Wallis am Mittwoch mitteilte. Der Antrag sei möglich, wenn innerhalb von vier Monaten mindesten 15 Nutztiere in geschützten Lagen im Streifgebiet eines Wolfsrudels gerissen wurden.
Bislang konnte der Kanton Wallis alleine über Einzelabschüsse entscheiden, sagte Peter Scheibler, Chef der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Angesichts des Rudels sei das nicht mehr möglich.
Das Wallis wolle das Rudel nicht allzu schnell anwachsen lassen, damit die Schäden nicht zu gross würden, hielt Scheibler fest. Der Antrag betreffe die Jungtiere. Gemäss der Jagdverordnung könne maximal die Hälfte der Jungtiere innerhalb der Regulierungszeit abgeschossen werden.
Abschuss bis Ende März
Er gehe davon aus, dass gemäss Verordnung ein Tier geschossen werden könne, sagte Scheibler. Falls sich herausstellen sollte, dass es im Wallis vier Jungwölfe gibt, könnten maximal zwei Tiere geschossen werden.
Der Kanton Wallis erwartet die Antwort des BAFU bis Ende Jahr. Die Bewilligung für die Regulation des diesjährigen Nachwuchs muss bis Ende Jahr erteilt werden. Danach könnte die Regulation bis Ende März erfolgen.
Abschusserlaubnis in Graubünden
Bislang wurde in der Schweiz eine Abschusserlaubnis für ein Wolfsrudel gegeben, 2015 für das Rudel im Calanda-Massiv im Kanton Graubünden. Der Kanton Graubünden erteilte die Bewilligung kurz vor Weihnachten 2015 mit Zustimmung des Bundes.
Weil das Rudel wegen des milden Winters aber selten in Siedlungsnähe auftauchten, konnte kein Wolf geschossen werden. Die Abschusserlaubnis war nachträglich vom Bündner Verwaltungsgericht als nicht verhältnismässig erachtet und aufgehoben worden.
Das Gericht hiess damit den Hauptpunkt einer Beschwerde der Umweltorganisation WWF gut. Die Bündner Abschussbewilligung war mit einem problematischen Verhalten – sprich zu wenig Scheu – des Wolfsrudels begründet worden. Das Verwaltungsgericht kam zum Schluss, das zuvor mildere Massnahmen wie Vergrämungs-Aktionen hätten versucht werden müssen.