Der Kanton Wallis hat eine neue Herdenschutzpolitik vorgelegt, die den Bauern und Züchtern das Leben einfacher machen soll. Unabhängig davon bleibt der Herdenschutz auf rund 30 Prozent der 150 Walliser Alpen unmöglich.
Eine Herde zu beschützen sei für die Züchter nicht immer einfach, sagte am Freitag Jean-Michel Cina (CVP), Walliser Staatsrat für Wirtschaft, Energie und Raumentwicklung, vor den Medien in Sitten. Es gebe beim Herdenschutz viele Akteure und Vorgaben auf kantonaler und nationaler Ebene.
Manche Massnahmen würden sich auf gewissen Alpen als nicht umsetzbar erweisen. Um das Leben der Züchter und Bauern zu vereinfachen, legt der Kanton Wallis die Schutzmassnahmen nun in einem praktischen Früher vor. Darin sind die möglichen Schutzmassnahmen sowie die Voraussetzung für deren Umsetzung oder eine finanzielle Hilfe aufgeführt.
Auf Alpen mit Schafen oder Ziegen gelten der Schafhirt, die Herdenschutzhunde sowie elektrifizierte Zäune und Nachtpferche als vom Bund anerkannte Schutzmassnahmen. Allerdings wird in Gegenden mit viel Touristen vom Einsatz von Herdenschutzhunden abgeraten. Ein Schafhirt wird über Direktzahlungen abgegolten, wenn er mindestens 300 Schafe bewacht.
Grössere Herden oder Alpen zusammenlegen
Die Nachtpferche sollen vor allem an Orten eingerichtet werden, die mit dem Auto erreichbar sind, damit Züchter abends und morgens den Schlafplatz gut erreichen können. Trotz den Herdenschutzmassnahmen sind rund 45 der 150 Alpen im Wallis nur bedingt schützbar.
Man müsse deshalb grössere Herden und die Zusammenlegung von Alpen in Betracht ziehen, um mindestens 300 Schafe von einem Hirten beaufsichtigen zu lassen, sagte Brigitte Decrausaz, Leiterin der Walliser Dienststelle für Direktzahlungen.