Walliser Abschussbewilligung für Wolf verstreicht folgenlos

In der Augstbordregion im Oberwallis ist in den vergangenen 60 Tagen kein Wolf geschossen worden. Damit verstreicht eine am 14. Juni erteilte Abschussbewilligung des Kantons folgenlos.

Eine Mitte Juni vom Kanton erteilte Abschussbewilligung für einen Wolf in der Augstbordregion im Oberwallis verstrich folgenlos. (Archivbild) (Bild: sda)

In der Augstbordregion im Oberwallis ist in den vergangenen 60 Tagen kein Wolf geschossen worden. Damit verstreicht eine am 14. Juni erteilte Abschussbewilligung des Kantons folgenlos.

Aufgrund des sehr restriktiv festgelegten Abschussperimeters sowie der zeitlichen Beschränkung seien die Möglichkeiten für einen Wolfsabschuss stark eingeschränkt gewesen, teilte der Kanton Wallis am Mittwoch mit.

Die Berufs- und Hilfswildhüter sowie die beigezogenen Jäger waren in der ganzen Region zunächst auf den geschützten Weiden sowie später auf den geschützten oder nicht schützbaren Alpen unterwegs. Auch eine Ausdehnung des Abschussperimeters Ende Juli half nicht.

Während der Dauer der Abschussbewilligung kam es zu neuen Rissen ausserhalb des Perimeters. Die Lage werde neu beurteilt, falls es weitere Risse auf den Alpen oder Herbstweiden erfolgen sollten, hielt der Kanton Wallis fest. Vor der Abschussbewilligung waren in der Augstbordregion über 50 Schafe und Ziegen gerissen worden.

Rudel vermutet

Dem Walliser Wolf erging es damit besser als einem Artgenossen, der im Kanton Uri Ende Juli geschossen worden war. Die Walliser Abschussbewilligung war von den Umweltschutzverbänden WWF und Pro Natura heftig kritisiert worden.

Ihrer Ansicht nach wurde damit das Überleben eines allfälligen Wolfsrudels aufs Spiel gesetzt. Es gilt als wahrscheinlich, dass die seit vergangenem Jahr als Paar lebenden Wölfe F14 und M59 ein Rudel gebildet haben.

Fall für die Justiz

Die Abschussbewilligung dürfte wegen des Rekurses der Umweltverbände ein Fall für die Justiz werden. Bereits eine im vergangenen September erteilte Abschussbewilligung wurde juristisch angefochten.

Nachdem die Walliser Regierung den Rekurs im Herbst abgelehnt hatte, zogen die Umweltschutzverbände den Rekurs ans Kantonsgericht weiter, auch wenn die Abschussbewilligung vom Herbst ebenfalls folgenlos verstrichen war.

Zu den Beschwerdeführern gehörte auch das Bundesamt für Umwelt (BAFU), das einen Verstoss gegen Bundesrecht vermutete. Mit der Klärung vor dem Kantonsgericht erhoffen sich die Umweltschutzverbände eine Klärung der Fragen, was zumutbare Herdenschutzmassnahmen sind und ob im Fall einer möglichen Rudelbildung ein Abschuss bewilligt werden darf.

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