Der Walliser Hanfbauer Bernard Rappaz muss für zusätzliche 12 Monate ins Gefängnis. Das Kantonsgericht Wallis hat ein erstinstanzliches Urteil von 2011 bestätigt. Rappaz, der bereits eine Freiheitsstrafe verbüsst, will das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen.
Das Kantonsgericht lehnte den Rekurs des Hanfbauern gegen das Urteil des Bezirksgerichts in Martigny VS vollumfänglich ab. Am Dienstag wurde der Entscheid veröffentlicht.
Selbst eine Untersuchung gegen ihn im Jahre 2001 habe Rappaz nicht stoppen können, begründete das Gericht seinen Entscheid. Er sei von Gewinnsucht getrieben gewesen.
Rappaz wurde vorgeworfen, Hanfprodukte im Wert von rund 1,3 Millionen Franken in Umlauf gebracht zu haben. Im Mai 2011 verurteilte ihn das Bezirksgericht erstinstanzlich wegen Geldwäscherei, Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz, Urkundenfälschung und weiteren Delikten zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten.
Zusätzlich zu aktueller Strafe
Der Staatsanwalt forderte damals eine Freiheitsstrafe von insgesamt 28 Monaten. Rappaz‘ Verteidiger verlangte hingegen, dass sein Mandant nicht ein zweites Mal für praktisch die gleichen Delikte wie beim ersten Prozess im Jahre 2006 verurteilt werde. Er argumentierte, alle Delikte hätten damals zusammen beurteilt werden müssen.
Die vom Kantonsgericht bestätigte Freiheitsstrafe kommt zur aktuellen Strafe hinzu. Zurzeit verbüsst der Hanfbauer, der inzwischen alles verloren hat, die 2006 festgelegte Freiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten.
Im März 2010 trat Rappaz seine Freiheitsstrafe an. Kurz darauf trat er in einen Hungerstreik, den er im Dezember desselben Jahres beendete.