Walliser Regierung verteidigt sich gegen Vorwürfe in Steueraffären

Die Walliser Regierung hat sich am Freitag «in corpore» gegen die Vorwürfe verteidigt, die im Zusammenhang mit den Steueraffären des Weinhändlers Giroud und der Gemeinde Leytron aufkamen. Im Streit mit der Gemeinde Leytron prüft der Kanton eine Entschädigung.

Finanzdirektor Maurice Tornay vor den Medien (Bild: sda)

Die Walliser Regierung hat sich am Freitag «in corpore» gegen die Vorwürfe verteidigt, die im Zusammenhang mit den Steueraffären des Weinhändlers Giroud und der Gemeinde Leytron aufkamen. Im Streit mit der Gemeinde Leytron prüft der Kanton eine Entschädigung.

Die Gemeinde Leytron habe eine Schadenersatzforderung an den Kanton gerichtet, sagte am Freitag Maurice Tornay (CVP), Finanzdirektor und Präsident des Staatsrates, am Freitag vor den Medien in Sitten.

Diese Forderung betreffe die Frage, ob bei der Verjährung der Steuerforderungen Fehler begangen worden seien. In diesem Fall bedaure die Regierung, dass ein «Fehler» vorliege. In 99,99 Prozent der Fälle arbeite die zuständige Steuerrekurs-Kommission korrekt.

Der Fall werde nun geprüft und der Gemeinde Leytron danach geantwortet. Sollte die Gemeinde mit der Antwort nicht zufrieden sein, könne sie das Verfahren ans Kantonsgericht und später allenfalls auch ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Die Gemeinde Leytron hatte sich am Donnerstag an die Öffentlichkeit gewandt und Steuerausfälle wegen eines Einwohners angeprangert, der als Chefbeamter beim Kanton Wallis tätig ist. Dieser hatte Rekurs gegen Steuerveranlagungen 1995 bis 1998 eingelegt. Bis beim Kanton ein Entscheid fiel, waren die Forderungen verjährt.

Tornay verteidigt sich in Affäre Giroud

In der Affäre um den Weinhändler Dominique Giroud betonte Maurice Tornay, dass die kantonale Steuerverwaltung unabhängig und ohne ihn zu informieren ein Verfahren bei der zuständigen Stelle der Eidgenössischen Steuerverwaltung beantragt habe.

Ein derartiges Verfahren müsse von der Departementsvorsteherin, in diesem Fall Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, bewilligt werden. Es sei im Verlauf der Untersuchung zu einer Hausdurchsuchung gekommen, worauf er selber informiert worden sei, dass ein Verfahren laufe.

Tornay betonte, dass er verlangt habe, dass er nicht weiter über dieses Verfahren informiert werden wolle, um die Unabhängigkeit der Steuerverwaltung zu wahren. Er war unter Druck geraten, weil er vor seiner Tätigkeit als Staatsrat mit seinem Treuhandbüro für die Revision einiger Firmen des Weinhändlers verantwortlich war.

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