Die Walliser Regierung wird weiterhin nach dem Majorzsystem gewählt, und die Zahl der Mitglieder wird nicht von 5 auf 7 erhöht. Für das Oberwallis hat der Grosse Rat am Donnerstag eine minimale Vertretung von 35 der 130 Sitze in der Verfassung verankert.
Besonders knapp fiel die Entscheidung bei der Abstimmung zum Wahlsystem aus: Mit 67 gegen 62 Stimmen konnten sich die CVP, die Grünen und die Regierung durchsetzen. Damit wird das Majorzsystem beibehalten.
Die Erweiterung der Regierung von 5 auf 7 Mitglieder scheiterte am Widerstand der FDP, der SVP, der Linksparteien und einem Teil der CVP. Sie lehnten die Erhöhung der Anzahl Mitglieder vor allem ab, weil dies zu höheren Kosten führen würde, während das Wallis derzeit den Gürtel enger schnallen muss.
Die Grünen und der Staatsrat selber argumentierten, dass mit sieben Mitgliedern die gewachsenen Aufgaben besser aufgeteilt und die Präsenz des Kantons in Bundesbern verbessert werden könne. Sie unterlagen jedoch mit 49 gegen 74 Stimmen.
Der Grosse Rat hiess zudem den Vorschlag der Regierung gut, die 13 bisherigen Bezirke durch sechs Wahlkreise abzulösen. Die Bezirke sollen dabei als Unterwahlkreisen beibehalten werden. Das Walliser Kantonsparlament reagiert damit auf einen Bundesgerichtsentscheid.
Die Richter in Lausanne hatten im Februar 2014 entschieden, dass das aktuelle Wahlsystem vor der Bundesverfassung nicht standhält, weil es den Anforderungen des Proporzwahlsystems nicht gerecht wird.
Volk entscheidet am 14. Juni
Nach einer langen und kontroversen Debatte wurde zudem eine Mindestvertretung des Oberwallis im Kantonsparlament in der Verfassung verankert. Der deutschsprachigen Minderheit wurden 35 der 130 Sitze im Grossen Rat zugesichert.
Deutlich abgewiesen wurde hingegen ein Vorstoss der SVP, den Grossen Rat von 130 auf 100 Mitglieder zu verkleinern. Die Verfassungsänderungen wurden in zweiter Lesung mit 71 gegen 53 Stimmen gutgeheissen. Die Entscheide werden am 14. Juni den Walliser Stimmberechtigten zur Abstimmung vorgelegt.