Der Walliser Ständerat Jean-René Fournier hat sich am Montag wegen des Abschusses eines Wolfes vor dem Bezirksgericht in Sitten verantworten müssen. In seiner Funktion als Staatsrat hatte er 2006 die Tötung des Tieres erlaubt und einer Einsprache vorab die aufschiebende Wirkung entzogen.
Der WWF hatte verlangt, die aufschiebende Wirkung des Rekurses wieder herzustellen. Weil die Regierung dieser Forderung nicht nachkommen wollte, wandte sich der WWF an das Kantonsgericht. Dieses stellte fest, dass der Rekurs automatisch eine aufschiebende Wirkung hat – allerdings war der Wolf zu diesem Zeitpunkt schon tot.
Gemäss der Anklage hat Fournier das Gesetz sowie die Anordnung des Kantonsgerichts missachtet. Angeklagt ist der CVP-Politiker wegen Verstosses gegen das Jagdgesetz. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Busse von 50 Tagessätzen à 120 Franken, ein Bussgeld von 1200 Franken sowie den Entzug von Fourniers Jagdlizenz während eines Jahres.
Für die Verteidigung des wiedergewählten CVP-Ständerats entsprach Fourniers Entscheid zum Abschuss den gesetzlichen Bestimmungen. Fournier führte vor Gericht aus, es habe sich um einen administrativen Beschluss gehandelt, der keiner aufschiebenden Wirkung unterliege.
Fournier sagte weiter, damals seien sich die Dienststelle für Jagd, sein Departement sowie die gesamte Regierung darüber einig gewesen, wie der „untragbaren“ Situation begegnet werden sollte. Das Gericht wird sein Urteil in den nächsten fünf Tagen bekannt geben.
Wolf im Büro
Der Wolf aus dem Chablais hatte im September 2006 rund 30 Schafe gerissen. Fournier liess sich den Wolf nach dem Abschuss am 21. November 2006 ins Büro stellen. Er wolle das „sehr schöne Tier“ in seiner Nähe haben, solange die Verfahren um dessen Abschuss andauerten, sagte er damals.
Als Ständerat reichte Fournier 2010 eine vom Parlament überwiesene Motion zum Abschuss von Wölfen ein. Der Bundesrat muss sich deshalb gegen seinen Willen für eine Änderung der Berner Konvention einsetzen. Dies soll es der Schweiz erlauben, die Wölfe weniger streng zu schützen als das Abkommen vorsieht.