Die Walliser Steuerverwaltung ficht den Strafbefehl der Waadtländer Staatsanwaltschaft gegen den Weinhändler Dominique Giroud an. Obwohl Giroud selber die Verurteilung wegen Steuervergehen akzeptiert, wird der Strafbefehl damit noch nicht rechtskräftig.
Giroud war am 16. Juli von der Waadtländer Staatsanwaltschaft zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 300 Franken verurteilt worden.
Die Waadtländer Staatsanwalt hatte angekündigt, den Strafbefehl Interessierten am Dienstag offenzulegen. Wegen des Einspruchs der Walliser Steuerverwaltung fällt die geplante Offenlegung aus, wie der zuständige Waadtländer Staatsanwalt Yvan Gillard der Nachrichtenagentur sda sagte. Er machte keine weiteren Angaben über die Gründe der Walliser Behörden für die Anfechtung.
Dominique Giroud hatte kurz nach der Veröffentlichung des Strafbefehls angekündigt, das Urteil nicht anfechten zu wollen. Er hatte bereits zuvor eingeräumt, in den Jahren 2005 bis 2009 nicht seine gesamten Einkünfte versteuert zu haben.
Das Dossier gegen Giroud wegen Steuerdelikten war von der Waadtländer Staatsanwaltschaft behandelt worden, weil diese auch ein Verfahren wegen Betrugs, Warenfälschung und Urkundenfälschung führt. Dieses zweite Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Zudem läuft im Kanton Genf eine Untersuchung wegen Hacker-Angriffen gegen Giroud.