Das Walliser Kantonsgericht hat drei Variantenskifahrer, die 2009 in Anzère eine Lawine ausgelöst hatten, vom Vorwurf der fahrlässigen Störung des öffentlichen Verkehrs freigesprochen. Die Lawine verletzte zwei Menschen auf einer markierten Piste.
Die 430 Meter lange und 120 Meter breite Lawine erreichte eine markierte Piste, auf der sich mehrere Personen befanden. Nur zwei Personen wurden leicht verletzt.
Die drei Variantenskifahrer blieben beim Lawinenabgang unverletzt. Sie hatten sich auch an der Suche nach den beiden Verschütteten beteiligt, den Unfallort danach aber verlassen. Erst einige Tage später wurden sie identifiziert und von der Bergbahnbetreiberin Télé Anzère angezeigt. Die beiden verschütteten Personen reichten hingegen keine Strafanzeige ein.
Piste durfte geöffnet werden
Im Juni 2014 sprach das Bezirksgericht Ering und Gundis die drei Variantenskifahrer – zwei Männer und eine Frau – der fahrlässigen Störung des öffentlichen Verkehrs schuldig. Das Trio kassierte zudem bedingte Geldstrafen.
Das erstinstanzliche Urteil entsprach vollumfänglich der Anklage des Staatsanwaltes. Mit dem am Montag gefällten Urteil des Kantonsgericht wurden die Variantenskifahrer nun freigesprochen.
Die markierte Piste, auf welche die Lawine niedergegangen war, hatte geöffnet werden dürfen, wie das Kantonsgericht am Donnerstag mitteilte. Sie war am Vortag ordnungsgemäss gesichert worden und hatte für die Schneesportler geöffnet werden dürfen.
Unter anderem war es auch zu Sprengungen gekommen. Im betroffenen Gebiet galt am 27. Dezember 2009 bezüglich Lawinengefahr Stufe drei (erheblich).
Risiko war nicht vorhersehbar
Weil die Piste ordnungsgemäss gesichert war, sei das Risiko, das Variantenskifahrer oberhalb des markierten Gebiets eine Lawine auslösen könnten, objektiv nicht vorhersehbar gewesen, so das Kantonsgericht.
Das schliesse ein fahrlässiges Verhalten im Sinne der Anklage und eine Verurteilung der Beschuldigten aus. Die Verfahrenskosten werden dem Kanton Wallis auferlegt und den drei Angeklagten Parteientschädigungen zugesprochen.
Wie bereits das Bezirksgericht verwies auch das Kantonsgericht die Bergbahngesellschaft Anzère auf den zivilrechtlichen Weg. Das Unternehmen hatten erstinstanzlich eine Abfindung von 70’000 Franken gefordert.
Weiterzug ans Bundesgericht noch offen
Der zuständige Staatsanwalt werde zunächst die Urteilsbegründung abwarten und erst danach entscheiden, ob er das Urteil ans Bundesgericht weiterzieht, erklärte die Walliser Staatsanwaltschaft auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.