Der Präsident der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS), Walter Schmid, tritt im Frühjahr 2014 nach 15 Jahren an der Verbandsspitze von seinem Amt zurück. Der 60-Jährige bezeichnete den Entscheid in seinem Rücktrittsschreiben als «Akt der Vernunft».
Es sei ihm ein Anliegen gewesen, die Sozialhilfe im Interesse der Armen und der Gesellschaft als «tragfähiges, wirksames und faires soziales Sicherungssystem zu erhalten und weiter zu entwickeln», schrieb Schmid am Montag.
Die SKOS gibt Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe heraus. Diese ist heute auf Kantons- und Gemeindeebene geregelt, ein Rahmengesetz auf Bundesebene gibt es nicht. Die Richtlinien der SKOS haben nur Empfehlungscharakter.
Anfang des Jahres forderte Schmid deshalb ein nationales Sozialhilfegesetz. «Die Sozialhilfe muss den gleichen Status erhalten wie die AHV und die IV», begründete Schmid die Forderung.
Rektor an Hochschule Luzern
Schmid führte die SKOS seit seiner Wahl im Jahr 1999 ehrenamtlich. Seit zehn Jahren leitet er das Departement Soziale Arbeit an der Hochschule Luzern. Zuvor stand er dem Amt für Jugend- und Sozialhilfe der Stadt Zürich vor. Von 1982 bis 1991 war er Zentralsekretär der Schweizerischen Flüchtlingshilfe.
Die Geschäftsleitung der SKOS drückte in einer Mitteilung vom Montag ihr Bedauern über Schmids Rücktritt aus. Sie dankte dem 60-Jährigen für sein «ausserordentliches, langjähriges Engagement». Der Rücktritt des langjährigen Präsidenten erfolgt an der Mitgliederversammlung im Mai 2014.
Die SKOS setzt nun eine Findungsgruppe ein, wie sie weiter mitteilte. Der Vorstand wird dann im Frühjahr einen Wahlvorschlag zuhanden der Mitgliederversammlung verabschieden.
SKOS
im Gegenwind
In diesem Jahr stand die SKOS vermehrt im Gegenwind. Einige Schweizer Gemeinden verkündeten medienwirksam den Austritt aus der Konferenz für Sozialhilfe. Den Anfang machte die St. Galler Gemeinde Rorschach. Der Vorstand warf der SKOS vor, sie vertrete nur noch die Interessen der Sozialhilfe-Empfänger.
Der Rorschacher Stadtpräsident Thomas Müller begründete den Austritt unter anderem mit einer Aussage von Schmid. Dieser hatte im Nachgang zu einem Bundesgerichtsentscheid gesagt, auch schwierige Menschen hätten Anspruch auf Sozialhilfe, nicht nur brave. Das Bundesgericht hatte entschieden, dass die Aargauer Gemeinde Berikon einem jungen Mann zu Unrecht die Sozialhilfe strich, weil er jegliche Kooperation verweigert hatte.
Schmid betonte damals, dass sich die allermeisten der 250’000 Menschen, die in der Schweiz auf Sozialhilfe angewiesen seien, korrekt verhielten. Fälle wie in Berikon bildeten die Ausnahme.
Die Auseinandersetzung in der Öffentlichkeit sei bei der Thematik Sozialhilfe unvermeidbar, schrieb Schmid m Montag in seiner Rücktrittsankündigung. Er habe diese Auseinandersetzung sehr geschätzt.