Am Donnerstag ist vor dem Bundesstrafgericht die dreitägige Verhandlung gegen den Ex-Präsidenten der Zürcher Hells Angels und drei Mitglieder des Motorradklubs zu Ende gegangen. Die Richter in Bellinzona haben nun zwei Wochen Zeit, zu einem Urteil zu kommen.
Die Anwälte aller vier Angeklagten fordern Freisprüche für ihre Mandanten. Der hauptbeschuldigte frühere Präsident der Zürcher Hells Angels, der den Klub 2004 verlassen musste, soll nach dem Willen der Bundesanwaltschaft (BA) für drei Jahre und neun Monate hinter Gitter.
Kritik an Beweisgrundlage
Für die restlichen drei Männer – zwei Deutschschweizer und einen Lausanner Hells Angel – will die BA bedingte und teilbedingte Strafen von 14, 18 und 28 Monaten, in einem Fall zudem eine unbedingte Geldstrafe. Ihre Anschuldigungen stützt die BA im Wesentlichen auf aufgezeichnete Abhörungen und Raumüberwachungen.
Die Verteidiger übten heftige Kritik an dieser Beweisgrundlage. Die auf Basis der Aufzeichnungen erstellten Wort-Protokolle seien zum Teil falsch oder zumindest unzuverlässig. Wegen der schlechten Qualität der Aufnahmen – soweit sie in der Masse überhaupt zu finden seien – könnten die Protokolle auch kaum überprüft werden.
Valentin Landmann als Anwalt des Ex-Präsidenten und seine Berufskollegen erhoben zudem den Einwand, dass die Aufnahmen gar nicht verwertet werden dürften. Sie seien unter dem Anfangsverdacht gemacht worden, dass es sich bei den Zürcher Hells Angels um eine kriminelle Organisation handle.
Big Business mit „grünem Gold“
Für diesen Verdacht habe es aber keine ausreichenden Anhaltspunkte gegeben, weshalb keine Untersuchung hätte eröffnet werden dürfen, sagte Landmann. Die BA hatte den Ermittlungsansatz der organisierten Kriminalität 2010 denn auch definitiv fallen lassen müssen.
Der Ex-Präsident wurde schliesslich fast zehn Jahre nach Verfahrenseröffnung wegen Drogendelikten, einer versuchten Erpressung und Entführung sowie wegen Raubvorbereitungen angeklagt, die er 2003 und 2004 begangen haben soll. Die anderen drei Männer sollen sich an einzelnen dieser Taten beteiligt haben.
Während die BA davon ausgeht, dass die Kerngruppe um den Ex-Präsidenten im grossen Umfang Geschäfte mit dem „grünen Gold“ Marihuana betrieben hat, stellte Landmann seinen Klienten als damals schweren Kokser dar, der mit wenig Fachkenntnis Hanfernten für einen 2005 ermordeten Millieukönig eingebracht habe.
Klubkollegen mit Sitzleder
Die restlichen Vorwürfe betreffen Taten, die nie ausgeführt wurden. Darunter figurieren Vorbereitungen zu einem abgeblasenen Raubüberfall auf einen Geldtransporter. Weiter soll die Entführung eines Mannes geplant gewesen sein, der etwas über den Diebstahl der Harley-Davidson eines Hells Angel gewusst haben könnte.
Nur an den Ex-Präsidenten richtet sich schliesslich der Vorwurf einer versuchten Schutzgelderpressung bei einem Bordellbesitzer. Die beiden Richterinnen und der Richter, die die Verhandlung seit Dienstagmorgen führten, haben nun bis zur Urteilsverkündung am 18. September Zeit, um zu ihrem Entscheid zu kommen.