Schweizer Produkte werden schweizerischer, ledige Mütter erhalten Unterhaltszahlungen für die Kinderbetreuung und Milizfeuerwehrmänner dürfen ein Feierabendbier trinken. Ein Überblick über Erlasse, die zu Jahresbeginn in Kraft treten.
Das umfangreichste Regelwerk ist unter dem Namen «Swissness» bekannt: Wird ein Produkt als Schweizer Produkt angepriesen, müssen künftig strenge Bedingungen erfüllt sein. Das soll die Hersteller echter Schweizer Produkte vor Trittbrettfahrern schützen.
Doch was macht ein Produkt zum Schweizer Produkt? Dass für Milch nicht dieselben Kriterien gelten würden wie für Schokolade oder Uhren, stand von Beginn weg fest. Bis alle Regeln und Ausnahmen festgelegt waren, dauerte es aber Jahre. Nun tritt das Gesetzespaket in Kraft.
Die Grundregel: Lebensmittel müssen zu mindestens 80 Prozent aus Schweizer Rohstoffen bestehen, bei industriellen Produkten müssen mindestens 60 Prozent der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen. Zudem muss die Tätigkeit, die dem Produkt die wesentliche Eigenschaft verleiht, in der Schweiz stattfinden. Für Lagerbestände gilt eine Übergangsfrist von zwei Jahren.
Unterhalt für Betreuung
Die neuen Regeln zum Kindesunterhalt dürften unverheiratete Mütter und Väter interessieren. Bisher hatten ledige Mütter, die das Kind betreuten, nur Anspruch auf Unterhalt für das Kind. Für den eigenen Unterhalt mussten sie im Gegensatz zu geschiedenen Frauen selber aufkommen. Künftig sind unverheiratete Mütter nun nicht mehr schlechter gestellt als geschiedene.
Bei der Berechnung des Unterhalts zählen neben den direkten Kosten für das Kind neu auch die Kosten für die Betreuung des Kindes durch die Mutter oder den Vater. Jener Elternteil, der das Kind mehrheitlich betreut, erhält einen Betreuungsunterhalt. Der Unterhalt von Kindern hat ausserdem künftig Vorrang vor anderen familienrechtlichen Unterhaltspflichten.
Wechselnde Obhut
Gerichte müssen neu die alternierende Obhut prüfen, wenn ein Elternteil das verlangt. Bei Scheidungen gelten neue Bestimmungen zur Aufteilung der Vorsorgeguthaben. Bessergestellt werden damit Frauen und Männer, die wegen der Betreuung von Kindern nicht erwerbstätig gewesen sind.
Wer kurz vor Antritt einer Arbeitsstelle verunfallt, ist besser geschützt. Mit dem revidierten Unfallversicherungsgesetz sind neu auch Personen versichert, die einen gültigen Arbeitsvertrag besitzen, aber die Stelle noch nicht angetreten haben.
Umweltfreundlichere Autos
Verschärft werden die Anforderungen an die Energieeffizienz von Neuwagen. Damit will der Bund erreichen, dass nicht mehr jedes siebte neue Auto in die beste Kategorie fällt. Zusätzliche Angaben auf der Energieetikette sollen Autokäufern ermöglichen, einen energie- und umweltbewussten Kauf zu tätigen.
Weil die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) steigt, wird der Gütertransport auf der Strasse teurer. Ein Lastwagen- oder Sattelschleppertransport von Grenze zu Grenze kostet künftig im Durchschnitt rund 298 Franken. Bisher waren es 271 Franken.
Feierabendbier trotz Feuerwehr
Gelockert wird das Alkoholverbot für die Fahrer von Milizfeuerwehren. Heute sind diese praktisch zur Abstinenz gezwungen, da sie jederzeit mit einem Einsatz rechnen müssen. Ab Januar dürfen sie ein Feierabendbier riskieren, wenn keine spezielle Pikettregelung besteht. Für die Fahrer gilt wieder der ordentliche Grenzwert von 0,5 Promille.
Eine weitere Lockerung betrifft Hundehalter. Sie müssen nicht mehr zwingend einen Kurs besuchen, da das nationale Hundekursobligatorium abgeschafft wird. Empfohlen sind die Kurse aber weiterhin, und die Kantone können den Besuch vorschreiben.
Mehr erneuerbare Energie
Für die Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien bezahlen Stromkonsumenten neu einen Zuschlag von 1,5 Rappen pro Kilowattstunde. Das sind 0,2 Rappen mehr als heute. Insgesamt dürfte die Stromrechnung aber nicht teurer werden.
Der Wald soll besser vor Schädlingen geschützt und für Klimaveränderungen gewappnet werden. Der Bund fördert die Waldverjüngung mit zusätzlichen Mitteln und kann neu auch ausserhalb des Schutzwaldes Massnahmen ergreifen. Gleichzeitig ist er mit dem revidierten Waldgesetz verpflichtet, den Absatz von nachhaltig produziertem Holz zu fördern.
Ende des Bankgeheimnisses
Eng wird es für ausländische Steuerhinterzieher mit Bankkonten in der Schweiz. Am 1. Januar treten die gesetzlichen Grundlagen für den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen in Kraft, die das Bankgeheimnis für ausländische Kunden aufheben. Erst 2018 sollen jedoch die ersten Bankdaten mit Partnerländern ausgetauscht werden.
Behörden und Unternehmen können ab 2017 mit Zertifikaten garantieren, dass ihre digitalen Dokumente echt sind. Heute steht die qualifizierte elektronische Signatur, die der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt ist, nur natürlichen Personen offen.
Weiterbildung fördern
Das neue Weiterbildungsgesetz sorgt dafür, dass der Bund die Weiterbildung in allen Bereichen nach denselben Grundsätzen fördert. Unter anderem ist eine gezielte Förderung des Erwerbs und Erhalts von Grundkompetenzen vorgesehen.
Wer eine Fachmatur hat und eine Passerellen-Prüfung bestanden hat, kann neu an Universitäten studieren. Bisher brauchte es für die Uni eine Berufsmatur mit Ergänzungsprüfung oder eine gymnasiale Matur.
Forscherinnen und Forscher schliesslich profitieren davon, dass die Schweiz ab Januar wieder voll assoziiertes Mitglied des EU-Forschungsprogramms Horizon 2020 ist. Möglich machte das der Entscheid, die Personenfreizügigkeit auf Kroatien auszudehnen. Zunächst gilt indes ein Übergangsregime mit einer beschränkten Zahl von Aufenthaltsbewilligungen.