Eine neue Entschädigung für Pflichtlager in den Stauseen soll den Berggemeinden die bisherigen Einnahmen sichern, falls die Wasserzinsen sinken. Diesen Vorschlag bringt die Interessengemeinschaft Bündner Konzessionsgemeinden in die Wasserzins-Diskussion ein.
Der Wasserzins, das Entgelt an Gemeinden und Kantone für die Nutzung von Wasser zur Stromherstellung, ist unter Druck, seit die Stromkonzerne rote Zahlen schreiben. Die Konzerne wollen den Wasserzins um bis zu 60 Prozent senken, um günstiger produzieren zu können. Dagegen wehren sich vor allem die Berggemeinden, bei denen Wasserzinsen bis zu 40 Prozent des Gesamtbudgets ausmachen.
550 Millionen Franken an Wasserzinsen fliessen in der Schweiz jährlich. Am Montag trat in Chur die Interessengemeinschaft Bündner Konzessionsgemeinden (IBK) mit einem Vorschlag an die Öffentlichkeit, welcher den Stromkonzernen einen tieferen Wasserzins verspricht, den Berggemeinden aber die bisherigen Einnahmen garantiert.
Entschädigung auf Pflichtlager
Pflichtlager in den Stauseen sollen eingeführt werden, um in Notfällen vier Wochen Strom herstellen zu können. Der frühere Basler SP-Nationalrat und Energieexperte Rudolf Rechsteiner erklärte in Chur, wie die Idee der strategischen Reserve funktioniert.
Demnach soll der Wasserzins von derzeit 1,6 Rappen pro Kilowattstunde auf etwa die Hälfte reduziert werden. Im Gegenzug würde eine Entschädigung auf Pflichtlager in den Stauseen von 1,5 Rappen pro Kilowattstunde eingeführt.
Berechnungen zeigen, dass dadurch weiterhin etwa 550 Millionen Franken an Gemeinden und Kantone flössen. Nur würde etwa die Hälfte davon nicht mehr über den Wasserzins finanziert. Im Wesentlichen würde die Netzbetreibergesellschaft Swissgrid die Reserve über einen neuen Leitungszuschlag bezahlen.
Füllgrand nicht mehr unter 20 Prozent
Die Pflichtspeicherung in den 75 grossen Schweizer Stauseen dürfte einen Füllgrad von 20 Prozent nicht unterschreiten. Laut Rechsteiner kam es in den zwei letzten Wintern zu Versorgungsengpässen, weil die Betreiber der Wasserkraftwerke die Energiereserven der Speicherseen vorzeitig zu guten Preisen am Strommarkt absetzten. Es sei nur eine Frage der Zeit, bis es zu einem «black out» kommen könne, so Rechsteiner. Deshalb hätten Pflichtlager eine strategische Bedeutung.
Not Carl, Präsident der Interessengemeinschaft Bündner Konzessionsgemeinden, sagte, die Kantonsregierung Graubündens sei erst am Sonntagabend über den neuen Vorschlag informiert worden. Er hoffe auf Anklang der Idee, auch durch die Konzessionsgemeinden und die Regierungen anderer Bergkantone.
Billiger als Atomstrom
Weiter betonte die IBK, bisher unveröffentlichte Studien und Gutachten zeigten, dass die Wasserkraftwerke Strom zu weniger als fünf Rappen pro Kilowattstunde produzierten. Elektrizität aus Wasserkraft habe in den letzten 15 Jahren im Inland durch die Stromkonzerne immer gewinnbringend verkauft werden können.
Strom aus Wasserkraftwerken ist gemäss IBK-Angaben billiger als Elektrizität von Kernkraftwerken. Die Produktionskosten des AKW Beznau beliefen sich auf 8,5 Rappen je Kilowattstunde, jene in Leibstadt auf 5,6 Rappen, und Mühleberg produziere Strom zu 8 Rappen je Kilowattstunde.
Modell läuft 2019 aus
Das geltende Modell der Wasserzinsen in der Schweiz ist derzeit dermassen stark in Diskussion, weil es 2019 ausläuft. Der Bundesrat wird in den nächsten Monaten eine Revision des Wasserrechtsgesetzes in die Vernehmlassung schicken.
Bundesrätin Doris Leuthard deutete in jüngster Zeit an, die Berggebiete müssten auf einen Teil der Einnahmen verzichten. Es gelte, eine Balance zu finden. Der Wasserzins sei in den letzten Jahren gestiegen und habe die Produktion verteuert.