Wegen Bilder einer Toten auf Facebook zu Geldstrafe verurteilt

Eine 37-jährige ehemalige Küchenaushilfe des Altersheims in Mogelsberg ist von der St. Galler Staatsanwaltschaft zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen und zu einer Busse von 1200 Franken verurteilt worden. Sie stellte das Bild einer Toten auf Facebook.

Das Profil eines Facebook-Mitglieds (Symbolbild) (Bild: sda)

Eine 37-jährige ehemalige Küchenaushilfe des Altersheims in Mogelsberg ist von der St. Galler Staatsanwaltschaft zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen und zu einer Busse von 1200 Franken verurteilt worden. Sie stellte das Bild einer Toten auf Facebook.

Die ehemalige Heimmitarbeiterin wurde der Störung des Totenfriedens und der Verletzung des Geheim- und Privatbereichs durch Aufnahmegeräte schuldig gesprochen, wie es im Communiqué der Staatsanwaltschaft heisst. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.

Die 37-jährige Frau hatte zwischen Anfang 2012 und Anfang 2013 mehrere Fotografien einer im Heim verstorbenen Frau auf ihr Facebook-Profil im Internet gestellt. Die Bilder hatte sie zuvor selbst oder zusammen mit einer Kollegin im Zimmer der Verstorbenen aufgenommen.

Unter die Bilder setzte sie auf Facebook Kommentare wie «I’m the soul taker» («Ich bin der Seelennehmer»). Die Staatsanwaltschaft St.Gallen eröffnete im März 2013 ein Strafverfahren gegen die Frau.

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