Der Bund will Medikamentenrückstände in Lebensmitteln und Antibiotika-Resistenzen bekämpfen. Dafür soll die Tierarzneimittelverordnung geändert werden: Bauern sollen nach der Revision bestimmte Antibiotika für ihre Tiere nicht mehr einfach so auf Vorrat erhalten.
Die Anpassungen basieren auf der Strategie «Gesundheit2020» des Bundesrates und wurden am Montag in die Vernehmlassung geschickt. Die Anhörung dauert bis März.
Dabei geht es um Antibiotika, die neuere antibiotische Wirkstoffe enthalten, gegen die noch wenige Resistenzen bestehen und die nur bei schwer bis lebensbedrohlich erkrankten Personen eingesetzt werden sollen, wie das Eidg. Departement des Innern (EDI) am Montag mitteilte. Der Bund will die Abgabe solcher kritischer Antibiotika auf Vorrat künftig verbieten können.
Zudem soll der «fachgerechte Einsatz von Tierarzneimitteln gefördert» werden. So sollen auch die Vorschriften zur Abgabe von Medikamenten für Tiere mit antibiotischen Wirkstoffen verschärft werden.
Der Schritt ist nur einer unter mehreren: So debattiert das Parlament derzeit im Rahmen der Revision des Heilmittelgesetzes unter anderem über die Einrichtung einer Datenbank über den Einsatz von Antibiotika in der Tiermedizin. Der Ständerat hat dem Ansinnen bereits zugestimmt – das Geschäft ist im Nationalrat hängig. Im vergangenen Jahr wurden Tieren 53 Tonnen Antibiotika verfüttert.