Die Weinhandelskontrolle hat im vergangenen Jahr 29 Kellereien oder Weinhändler wegen schwerwiegenden Verstössen angezeigt. Im Jahr zuvor waren es 21 gewesen. Erneut hatten einige Weinhändler den Konsumenten auf Etiketten keinen reinen Wein eingeschenkt.
Elf Mal fanden die Kontrolleure «täuschende Etiketten» oder gleich «Falschdeklarationen», wie aus der Medienmitteilung der Stiftung Schweizer Weinhandelskontrolle vom Mittwoch hervorgeht. So standen auf den Etiketten falsche Rebsorten, die Kunden schenkten sich statt reinen Shiraz, Wein ein, der mit einer billigeren Sorte versetzt war – und zwar stärker als vom Gesetzgeber erlaubt.
Trauben aus ortsfremden Rebbergen
Eine gewisse Menge einer solchen unter Weinexperten «Zusammenlegung» genannten Vermischung von Traubensorten ist erlaubt, allerdings unter strengen Auflagen, wie der Geschäftsführer der Schweizer Weinhandelskontrolle, Philippe Hunziker, auf Anfrage erklärte. Sonst dürfen die Weinbauern ihren Wein nicht mehr unter dem gleichen, hochpreisigen Label verkaufen.
Maximal 15 Prozent darf der Anteil der anderen Traubensorte betragen. Die Trauben müssen praktisch vom gleichen Rebberg stammen. «In eine Flasche Vully-Wein darf nur eine Traube aus den Rebbergen der Gemeinden am Mont Vully beim Murtensee», sagte Hunziker.
Kommen Trauben aus der benachbarten Bielerseeregion in die Vully-Flaschen, müssen diese umetikettiert werden. Verkauft werden dürfen sie nur noch als Schweizer Landwein – zu einem deutlich tieferen Preis. Sieben Mal verzeigten die Kontrolleure Weinhändler wegen falscher Zusammenlegung.
Wenn zu viel Tessiner im Berner wäre
Jede Weinregion hat ihre Liebhaber. Die Produzenten haben jeweils ihren Heimmarkt, den es zu verteidigen gilt. Entsprechend begehrt sind die AOC-Label oder die Bezeichnungen «Hallauer Weine AOC», «Malanser AOC», «Thunersee AOC , »del Ticino DOC« oder »Grand Cru AOC Valais“. Im Kanton Waadt allein gibt es acht AOC-Regionen, die bekanntesten sind die Weltkulturerbe-Region Lavaux und die Weinregion Chablais.
Dennoch können die Winzer die in ihrem Weinbergen geernteten Trauben mit der gleichen Sorte aus anderen Regionen verschneiden. So mischen sich als Beispiel Tessiner unter Berner Trauben der gleichen Sorte. Bis maximal 10 Prozent erlaubt der Gesetzgeber einen solchen «Verschnitt», wie Hunziker sagte.
Kommt mehr «fremder» Wein ins Fass gilt dies als Überverschnitt und der Produzent muss auf das AOC-Label verzichten. Die finanziellen Einbussen sind enorm.
Ein Überverschnitt kann passieren, weil der Winzer beim Zusammenmischen falsch gerechnet hat. Oder es steckt Absicht dahinter: Man will seine Produktionsmenge ausweiten. Sechs Mal zeigten die Kontrolleure Betriebe im letzten Jahr wegen solchen Überverschnitten in einem Kanton an.
Einige der 2016 verzeigten Betriebe hatten sich gleich mehrere grobe Verstösse geleistet. Die Kontrolleure hatten insgesamt 1547 Betriebe besucht, deutlich mehr als im Vorjahr.