Der ehemalige Julius-Bär-Banker Rudolf Elmer muss sich einem weiteren Strafverfahren stellen: Wegen einer medienwirksam inszenierten CD-Übergabe an Wikileaks-Gründer Julian Assange im Jahr 2011 hat die Zürcher Staatsanwaltschaft nun Anklage wegen Bankgeheimnisverletzung erhoben.
Dies teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Elmer übergab Assange im Januar 2011 an einer international beachteten Medienkonferenz in London zwei CDs. Damals behauptete Elmer, auf den CDs seien Daten von rund 200 mutmasslichen Steuerbetrügern gespeichert. Später betonte er aber, die CDs seien leer gewesen und die Übergabe «nur ein symbolischer Akt».
Der Zürcher Staatsanwalt Peter Giger ist zwar nicht im Besitz der Datenträger, klagt Elmer aber dennoch wegen Bankgeheimnis-Verletzung an. «Wir glauben nicht, dass die CDs leer waren», sagte er auf Anfrage der sda. Der Prozess soll voraussichtlich noch in diesem Jahr am Bezirksgericht Zürich stattfinden.
Berufungsprozess kann weitergehen
Einem zweiten Prozess muss sich der selbsternannte Whistleblower am Zürcher Obergericht stellen. Dort soll – voraussichtlich ebenfalls noch in diesem Jahr – das Berufungsverfahren wegen mehrerer anderer Daten-Übergaben fortgesetzt werden.
Der ehemalige Geschäftsleiter der Julius-Bär-Filiale auf den Cayman Islands hatte versucht, bereits vor der CD-Übergabe in London Steuersünder zu entlarven, indem er Behörden und Medien geheime Kundendaten zuspielte. Das erstinstanzliche Urteil des Bezirksgerichtes Zürich zog Elmer ans Obergericht weiter.
Dieses schickte die Anklage im November 2011 aber zum Nachbessern an den Staatsanwalt zurück. Das Obergericht wollte geklärt haben, um was für Daten eigentlich gestritten wird.
18 Bundesordner voller neuer Akten
Wie der Leiter der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland, Rolf Jäger, am Mittwoch auf Anfrage der sda sagte, sind die Daten inzwischen ausgewertet. Die Anklage sei ergänzt worden und bereits beim Obergericht.
Durch die Auswertung der Daten kamen im Fall Elmer 18 Bundesordner voller Akten hinzu. Ausschlaggebend wird im Berufungsprozess sein, ob es sich um «reine» Cayman-Daten handelte oder um solche aus der Schweiz, bei denen das Bankgeheimnis zur Anwendung kommt.