Die Disziplinarkommission der Swiss Football League zieht dem Challenge-League-Verein Wil drei weitere Punkte ab.
Die Disziplinarkommission kam zum Schluss, dass die Bestätigung der Bezahlung der Januarlöhne nicht korrekt erfolgt ist. Zum Zeitpunkt, als das Formular bei der Swiss Football League einging, waren nicht alle Löhne vollständig bezahlt worden. Diesen weiteren Verstoss gegen das Lizenzreglement bestraft die Liga mit drei Punkten Abzug. Der FC Wil kann innerhalb von fünf Tagen gegen das Urteil Rekurs einreichen.
Eine Einsprache des vor einer guten Woche durch regionale Geldgeber vorerst finanziell geretteten Klubs ist noch hängig. Dabei geht es um die monatlichen Bestätigungen der Sozialversicherungszahlungen. Die Disziplinarkommission hatte geurteilt, dass die Unterlagen dazu unvollständig gewesen waren und bereits am 24. März einen Abzug von drei Punkten angeordnet.
Solange das Rekursgericht zu den beiden Urteilen keine Stellung genommen hat, sind die Strafen der Disziplinarkommission nicht rechtskräftig. Bleibt es bei den insgesamt sechs Minuspunkten, würde der FC Wil auf den letzten Tabellenplatz zurückfallen. Derzeit belegt der FC Winterthur – fünf Zähler hinter Wil – den Abstiegsrang.
Der FC Wil hat zudem noch zwei hängige Verfahren vor den Lizenzbehörden. Dabei geht es um die Lizenzbestätigung bis zum Saisonende und die Lizenzerteilung für die kommende Spielzeit.