Die Genfer Justiz muss eine Strafuntersuchung gegen vier Wärter des Genfer Gefängnisses Champ-Dollon GE wieder aufnehmen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Ein Inhaftierter wirft den Aufsehern vor, ihn 2011 in den Suizid getrieben zu haben.
Der Franzose tunesischer Herkunft war im August 2011 in eine Isolationszelle gebracht worden. Weil er sich ungerecht behandelt fühlte, verlangte er, den Gefängnisdirektor zu sehen – ansonsten werde er sich umbringen. Dabei schlang er sich das Antennenkabel eines Fernsehers um den Hals.
Der anwesende Gefängnisangestellte soll den seit 2008 wegen zweifacher Vergewaltigung Inhaftierten aufgefordert haben, zur Tat zu schreiten. Der Franzose machte seine Drohung wahr, so dass er notfallmässig ins Spital gebracht werden musste.
Nach der Rückkehr ins Gefängnis, wurde der Mann wieder in die gleiche Zelle gebracht. Dort machte ihn ein Wärter auf das Antennenkabel aufmerksam, das nicht entfernt worden war. Wenige Tage später verübte der Inhaftierte in einer anderen Zelle einen weiteren Suizidversuch.
Das Bundesgericht kommt in seinem Urteil zum Schluss, dass die Umstände der Vorfälle nicht ausreichend untersucht worden sind. Zudem dränge sich die Beurteilung des Falles durch ein Gericht auf, weil nicht zweifelsfrei von einem korrekten Verhalten der Wärter ausgegangen werden könne. (Urteil6B_152/2014 vom 06.01.2015)