Das Basler Appellationsgericht hat sechs weitere Urteile gegen Raucher-Beizen des Vereins «Fümoar» gefällt. Dabei habe es Rekurse gegen Verwarnungen des Bau- und Verkehrsdepartements als in allen Teilen unbegründet abgewiesen, teilte das Departement mit.
In Basel-Stadt gilt seit 2010 ein Rauchverbot, das auch bediente Fumoirs und das Rauchen in kleinen Beizen nicht zulässt. Dagegen wehren sich die Gastrobetriebe des Vereins «Fümoar», in denen Gäste nach Bezahlen eines Mitgliederbeitrags weiter rauchen können. Nach zwei ersten Entscheiden im Juni 2012 fällte das Appellationsgericht nun weitere Urteile.
Hatten damals zwei Gastrobetreiber Verfügungen des Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (WSU) zum Arbeitnehmerschutz weitergezogen, ging es nun um Rekurse gegen kostenpflichtige Verwarnungen des Bau- und Verkehrsdepartement (BVD) aufgrund des Gastgewerbegesetzes. Laut dem BVD bestätigte das Gericht auch dabei die Haltung der Regierung.
Drohender Bewilligungsentzug
Demnach gelte das Rauchverbot auch in Restaurants, die sich als Vereine bezeichnen, heisst es in der Mitteilung. Wer als Wirt das Rauchen zulässt, handle unrechtmässig und habe Folgen in Form kostenpflichtiger Verwarnungen zu erwarten. Im Wiederholungsfall drohe der Bewilligungsentzug.
Zudem habe das Appellationsgericht als Verwaltungsgericht einen vom Bundesgericht schon beurteilten Fall eines einzelnen Restaurants im Thurgau als anwendbar auch auf die «Fümoar»-Beizen erachtet. Klar sei so indes auch, dass das Rauchverbot auch für Betriebe gilt, die sich ausserhalb von «Fümoar» als Einzelverein organisiert haben.
Im Falle eines Weiterzugs geht das BVD davon aus, dass das Bundesgericht – wie bei den Urteilen vom letzten Sommer – mit hoher Wahrscheinlichkeit keine aufschiebende Wirkung erteilt. Nachdem nun die ersten Appellationsgerichtsurteile mit Bezug aufs Gastgewerbegesetz vorliegen, will das BVD unverzüglich über rund 70 weitere entscheidsreife Fälle entscheiden.