Weiterer Grosserfolg für das Hooligan-Konkordat: Der FCZ darf nicht testen

Recht so! Weil der FC Zürich keine Bewilligung für ein Testspiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit eingeholt hat, wird ihm die Austragung der Partie von der Aargauer Polizei verboten. Das Hooligan-Konkordat beweist ein weiteres Mal seine Verhältnismässigkeit. Ja, ja, okay. Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren muss zwei kleinere Dinge ihres wunderprächtig gelungenen […]

Explosion in einem russischen Munitionsdepot der Armee (Symbolbild)

Recht so! Weil der FC Zürich keine Bewilligung für ein Testspiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit eingeholt hat, wird ihm die Austragung der Partie von der Aargauer Polizei verboten. Das Hooligan-Konkordat beweist ein weiteres Mal seine Verhältnismässigkeit.

Ja, ja, okay. Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren muss zwei kleinere Dinge ihres wunderprächtig gelungenen Hooligan-Konkordates umschreiben, weil sie vom Bundesgericht als verfassungswidrig erachtet wurden. Aber das lässt uns hier nicht an diesem Wunderwerk der Gesetzgebung zweifeln. Nein, wir zweifeln nicht!

Denn wir wissen: Wichtig is’ auf’m Platz. Also dort, wo das Konkordat seine volle Schönheit entfalten kann: in der sogenannten Wirklichkeit. Und da wurde bereits im August 2013 ein erster Grosserfolg gefeiert: die Absage eines Fan-Zugs des Aarauer Mobs nach Neuchâtel zu einem Cupspiel der als Hochrisiko-Zone bekannten ersten Hauptrunde des Schweizer Cups.

Kaum ein halbes Jahr später folgt der nächste Streich. Da versuchte der FC Zürich doch tatsächlich mir nichts, dir nichts und klammheimlich ein Freundschaftsspiel gegen den FC Biel auszutragen. In Baden! Und fragte deswegen nicht, wie im Konkordat vorgeschrieben, zwanzig Tage zuvor um eine Bewilligung nach!

Eine klare Angelegenheit für die Polizei des Aargaus: Das Spiel wurde dem FCZ untersagt.

Gegen Pseudo-Argumente

Gut, mögen Erbsenzähler einwenden, die Partie hätte unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden sollen. Und eigentlich sei der Grund dafür, dass der FCZ derart kurzfristig in den Aargau flüchten wollte, ja der, dass er das Spiel zuvor nicht in Zürich hatte austragen können. Dort hatten die Zürcher auf dem Kunstrasenfeld des Heerenschürli spielen wollen, worauf die Polizei dem FCZ eine fünfseitige Verfügung zusandte.

Dort wurde unter anderem verlangt, der Heimclub müsse dafür sorgen, keine Zuschauer mit Stadionverbot zuzulassen. Ausserdem solle die Eingangssituation so gestaltet werden, dass die Zuschauer «kanalisiert und einzeln einer Zutrittskontrolle unterzogen werden können». Was beim Sportplatz in Schwamendingen etwas schwierig werden könnte, wie der Blick aus der Vogelperspektive beweist:


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Aber solche Pseudo-Argumente verfangen bei uns nicht. Wir wissen: Ein weiteres Mal hat das Hooligan-Konkordat mögliches Leid verhindert. Diesen sogenannten Fussballclubs soll es eine Lehre sein.

P.S. Der FC Basel will sein erstes Testspiel gegen Feyenoord Rotterdam am Samstag, 11. Januar austragen. In Spanien aber ist das Konkordat bislang leider noch nicht angekommen. Die Partie dürfte also aller Voraussicht nach stattfinden.

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