Der am Donnerstag in Brandenburg festgenommene mutmassliche Helfer der Zwickauer Neonazi-Zelle sitzt in U-Haft. Der zuständige Richter habe dem 32-jährigen Mann den Haftbefehl eröffnet und Untersuchungshaft gegen ihn angeordnet, sagte Generalbundesanwalt Harald Range am Donnerstag in Karlsruhe.
Der Beschuldigte soll den Propagandafilm hergestellt haben, mit dem sich die Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) zu Morden an neun Einwanderern und einer Polizistin bekannt hatte.
Range unterstrich, nach gegenwärtigem Ermittlungsstand komme allein der 32-Jährige als Produzent des Films in Frage. Für dessen Herstellung seien professionelle Kenntnisse erforderlich gewesen, welche die Zellenmitglieder nicht besessen hätten.
Verdächtiger ist Inhaber einer Medienfirma
Der Verdächtige hingegen sei Inhaber einer Medienfirma, die auch Filme hergestellt habe. Damit verfüge er über die notwendigen Kenntnisse zur Produktion des Bekennerfilms.
„Dieses Machwerk verhöhnt die Opfer der terroristischen Verbrechen der Gruppierung und zeigt ein umfassbares Ausmass an Menschenverachtung“, sagte Range.
„Die Verbreitung des Films ist geeignet, die Bevölkerung, namentlich unsere Mitbürger mit Migrationshintergrund, auf erhebliche Weise einzuschüchtern“, führte Range aus. Der Hersteller des Films müsse „um die Verbrechen des NSU gewusst“ und die Gesinnung der Zelle geteilt haben.
Offen blieb zunächst die Zahl weiterer Beschuldigter, gegen die im Zusammenhang mit der Verbrechensserie der Terrorzelle ermittelt wird. Angaben aus Ermittlerkreisen, wonach es sich um zwei weitere Beschuldigte handelt, wollte ein Sprecher der Bundesanwaltschaft nicht bestätigen.
Er fügte aber hinzu, am Donnerstag hätten bei weiteren Beschuldigten Durchsuchungen stattgefunden. Nach der Festnahme der 32-Jährigen hatten Ermittler insgesamt vier Wohnungen in Brandenburg, Thüringen und Sachsen durchsucht.