Weiterhin Alkohol für Minderjährige in Freiburger Gaststätten

Minderjährige ab 16 Jahren dürfen in Freiburger Gaststätten weiterhin Bier und Wein konsumieren. Das Kantonsparlament hat das von der Regierung vorgeschlagene Verbot am Dienstag abgelehnt.

In Freiburger Restaurants darf auch Minderjährigen ab 16 Jahren Wein ausgeschenkt werden (Archiv) (Bild: sda)

Minderjährige ab 16 Jahren dürfen in Freiburger Gaststätten weiterhin Bier und Wein konsumieren. Das Kantonsparlament hat das von der Regierung vorgeschlagene Verbot am Dienstag abgelehnt.

Mit 86 zu 14 Stimmen bei 3 Enthaltungen sprach sich der Grosse Rat für die geltende Regelung aus. Den Jugendlichen unter 18 Jahren ist demnach nur der Schnapskonsum untersagt.

Der Staatsrat wollte das Verbot im revidierten Gesetz über die öffentlichen Gaststätten ausdehnen, weil der Alkoholkonsum unter Jugendlichen beunruhigende Ausmasse annehme. In einem zweiten Schritt sollte dieselbe Regelung auch ins Gesetz über die Ausübung des Handels einfliessen, sodass das Verbot für alle Geschäfte gegolten hätte.

Eine derart strenge Regelung gibt es heute nur im Tessin. Der Freiburger Grosse Rat wollte davon nichts wissen. Die grosse Mehrheit des Parlaments befand, der Alkoholkonsum Jugendlicher gehe dadurch nicht zurück. Die Jungen fänden andere Wege, um sich mit Alkohol zu versorgen.

Für die Gastronomie wäre das Verbot zudem ein schwerer Schlag, mahnten einige Sprecher. Der eine oder andere Betrieb müsste dann sogar schliessen.

Staatsrat Erwin Jutzet räumte ein, dass man sich in der Frage auch in der Regierung nicht einig gewesen sei. Das Votum des Grossen Rates habe er zu akzeptieren. Das Problem sei aber damit nicht gelöst. Der heutige Jugendalkoholismus dürfe keinesfalls verharmlost werden.

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