Weko büsst Fluggesellschaften mit 11 Millionen Franken

Die Wettbewerbskommission (WEKO) büsst verschiedene Fluggesellschaften wegen Preisabsprachen mit insgesamt 11 Millionen Franken. Die Gesellschaften haben zwischen 2000 und 2005 Preise von Luftfrachttransporten abgesprochen. Am härtesten trifft es Air France-KLM.

Ein Pilot kontrolliert sein Flugzeug am Flughafen Zürich (Archiv) (Bild: sda)

Die Wettbewerbskommission (WEKO) büsst verschiedene Fluggesellschaften wegen Preisabsprachen mit insgesamt 11 Millionen Franken. Die Gesellschaften haben zwischen 2000 und 2005 Preise von Luftfrachttransporten abgesprochen. Am härtesten trifft es Air France-KLM.

Die Wettbewerbskommission (WEKO) büsst verschiedene Fluggesellschaften wegen Preisabsprachen mit insgesamt 11 Millionen Franken. Die Gesellschaften haben zwischen 2000 und 2005 Preise von Luftfrachttransporten abgesprochen.

Am härtesten trifft es Air France-KLM. Die französisch-niederländische Fluggesellschaft muss 3,9 Millionen Franken bezahlen. Auf die AMR, das Mutterunternehmen von American Airlines, entfallen 2,2 Millionen Franken und auf die UCH, die Muttergesellschaft der amerikanischen United Airlines, 2,1 Millionen Franken.

Singapore Airlines muss Millionen Franken bezahlen, während British Airways aufgrund der Selbstanzeige nur die Hälfte der Busse bezahlen muss und dadurch auf einen Betrag von rund 520’000 Fr. kommt. Auf die skandinavische SAS entfallen rund 96’000 Fr. und auf Japan Air mit einer Ermässigung von 30 Prozent noch 27’000 Fr.

Konkret ging es um Treibstoffzuschläge, Frachtraten, Zollabfertigungszuschläge sowie Kriegsrisikozuschläge, wie die WEKO am Freitag mitteilte. Diese Zuschläge verrechnen die Fluggesellschaften zusätzlich zu den Raten für den Transport.

Swiss kommt ohne Busse davon – wegen Selbstanzeige

Vom Urteil betroffen ist auch die Swiss. Sie muss allerdings keine Busse bezahlen, da ihre Muttergesellschaft, die deutsche Lufthansa, das Verfahren in Gang gebracht hat. Die Lufthansa war ebenfalls Teil des Kartells. Aufgrund der Selbstanzeige profitiert sie jedoch von einem Sanktionserlass, der auch für die Tochtergesellschaft Swiss gilt.

Nach der Verfahrenseröffnung erfolgten weitere Selbstanzeigen, etwa durch British Airways, Japan Airlines und Air France-KLM. Diese Fluggesellschaften profitieren aufgrund der Selbstanzeigen ebenfalls von Ermässigungen der Bussen.

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