Weko soll gegen ausländische Konzerne vorgehen

Im neuen Kartellgesetz setzt der Ständerat zum Kampf gegen die Hochpreisinsel Schweiz auf die Wettbewerbskommission (WEKO). Diese soll gegen ausländische Konzerne vorgehen, die Schweizer Kunden diskriminieren. Der Bundesrat warnt vor einer schwierigen Umsetzung.

Möbel gehören zu den Artikeln, die in der Schweiz um einiges teurer sind als im Ausland (Bild: sda)

Im neuen Kartellgesetz setzt der Ständerat zum Kampf gegen die Hochpreisinsel Schweiz auf die Wettbewerbskommission (WEKO). Diese soll gegen ausländische Konzerne vorgehen, die Schweizer Kunden diskriminieren. Der Bundesrat warnt vor einer schwierigen Umsetzung.

Mit unerwartet breiter Unterstützung – mit 25 zu 12 Stimmen – hat die kleine Kammer am Donnerstag einer Bestimmung zugestimmt, welche der WEKO erlaubt, gegen ausländische Unternehmen vorzugehen, die sich weigern, Schweizer Händler zu lokalen Tarifen zu beliefern.

Für Konsumenten sei es ohne weiteres möglich, im Ausland einzukaufen, sagte Anita Fetz (SP/BS). Anders sehe es für KMU aus: Grosse Unternehmen hinderten diese daran, von den günstigeren Preisen zu profitieren. Das sei mit ein Grund dafür, dass Kosmetika, Möbel oder Informatikteile in der Schweiz 30 bis 70 Prozent teurer seien als im Ausland.

Der Entscheid droht jedoch zur Symbolpolitik zu werden. Die Durchsetzung im Ausland sei ein Ding der Unmöglichkeit, stellte Kommissionssprecher Konrad Graber (CVP/LU) fest. Er fragte rhetorisch: «Wollen sie die Kavallerie schicken?»

Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann machte darauf aufmerksam, dass der Vorschlag auch aufgrund internationaler Verpflichtungen der Schweiz heikel sei.

Einfachere Verfahren

Als Hauptpunkt der Revision segnete der Ständerat einen Paradigmenwechsel bei der Ahndung von Kartellabsprachen ab. Fünf als besonders schädlich geltende Wettbewerbsabsprachen sollen verboten werden. Die WEKO soll nicht mehr nachweisen müssen, dass die Absprachen den Wettbewerb auch tatsächlich erheblich behindern.

Zu diesem Teilkartellverbot gehören die Absprache zwischen Unternehmen auf gleicher Ebene (horizontal) über Preise, Mengen und Gebiete sowie zwischen Unternehmen unterschiedlicher Marktstufe (vertikal) über Mindest- oder Festpreise und Gebietsabschottungen. Mit solchen Absprachen sichern sich Unternehmen unerlaubt Marktvorteile.

Der Bundesrat schlug die Änderung vor, um die heute teilweise beschwerliche Arbeit der WEKO zu vereinfachen. Aus einem vierstufigen werde ein zweistufiges Verfahren, sagte Bundesrat Schneider-Ammann. Im Einverständnis mit dem Bundesrat ergänzte der Ständerat den Bundesratsvorschlag.

Unter anderem werden in der erweiterten Version Konsortien – beispielsweise Arbeitsgemeinschaften für grosse Lose im Baugewerbe – explizit erlaubt. Bagatellverstösse soll die WEKO nicht verfolgen.

Nichts wissen will der Ständerat von einer grundlegenden Reform der Wettbewerbsbehörden, mit der ein Wettbewerbsgericht hätte geschaffen werden sollen. Der entsprechende Vorschlag des Bundesrates ging dem Ständerat zu weit.

Verbesserung für Endkonsumenten

Als Neuerung sollen neu Endkonsumenten Schäden aus Kartellabsprachen geltend machen können. Heute besteht eine Gesetzeslücke, so dass niemand Haftansprüche geltend machen kann. Die Kontrolle von Zusammenschlüssen wird an die Regeln der EU angepasst.

Ausserdem sollen Unternehmen bei unerlaubten Absprachen milder bestraft werden, wenn sie Programme zur Verhinderung von Verstössen aufgelegt haben. Das Geschäft geht nun an den Nationalrat.

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