Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am Dienstag die Untersuchung gegen die Mobilfunkbetreiber Swisscom, Sunrise und Orange wegen überhöhter Terminierungsgebühren eingestellt. Grund ist das Bundesgericht, das eine Rekordbusse von 333 Mio. Fr. gegen Swisscom aufhob.
Die Weko hatte im Februar 2007 festgestellt, dass die Gebühren der Swisscom für Anrufe von anderen Anbietern auf das eigene Netz mit 33,5 Rappen pro Minute unangemessen hoch waren.
Aus ihrer Sicht missbrauchte Swisscom seine marktbeherrschende Stellung, um zu hohe Terminierungsgebühren auf dem Schweizer Mobilfunkmarkt durchzusetzen. Die Busse betraf den Zeitraum zwischen Anfang April 2004 und Ende Mai 2005. Die Untersuchung wurde dann gegen Swisscom, Sunrise und Orange weitergeführt.
Im April hob das Bundesgericht den Entscheid der Weko und die Rekordbusse auf. Die Mobilfunkanbieter könnten sich mit einer Interkonnektionsklage gegen überhöhte Terminierungsgebühren wehren. Darum fehle der Tatbestand einer Erzwingung, befand das oberste Gericht.
Die Weko zog daraus mit der Einstellung der Untersuchung die Konsequenzen, wie sie am Dienstag mitteilte. Die damalige Intervention der Weko zeigte immerhin Wirkung. Gemäss der Kommission sanken die Durchleitungsgebühren seither auf weniger als 10 Rappen.
Bundesgericht: Keine Aussage zur Marktbeherrschung
Vor dem Bundesgericht hat bereits das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Swisscom die Strafe nicht bezahlen muss. Das Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD), bei welchem die Weko angesiedelt ist, und Swisscom erhoben beide Rekurs.
Während das EVD im Wesentlichen das Weko-Urteil bestätigt haben wollte, störte sich Swisscom an einem Element im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Das Gericht hatte die Einschätzung der Weko gestützt, wonach Swisscom gegenüber den Konkurrenten eine marktbeherrschende Stellung gehabt habe.
Das Bundesgericht sagte nicht, ob Swisscom den Markt beherrscht hat oder nicht. Es hielt aber fest, dass die Weko im Entscheid diese Feststellung nicht explizit hätte machen dürfen.
Eine der zentralen Fragen war, ob die Swisscom die Preise „erzwungen“ hat. Dieses Kriterium „Erzwingen“ ist laut den Richtern in Lausanne nicht eine automatische Folge einer marktbeherrschenden Stellung.
Laut dem Bundesgerichtsurteil hat die Swisscom den Konkurrenten die Preise nur schon deshalb nicht aufgezwungen, weil Wettbewerber wie Sunrise und Orange die Möglichkeit gehabt hätten, sich bei der Eidg. Kommunikationskommission (ComCom) zu wehren. Die ComCom hätte die Terminierungspreise dann amtlich festgesetzt.
Wie bereits das Bundesverwaltungsgericht lässt das Bundesgericht offen, ob die Terminierungspreise nun angemessen oder überhöht waren.