Weltstrafgericht spricht Ex-Milizchef von Massenmord im Kongo frei

Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hat am Dienstag den ehemaligen kongolesischen Rebellenführer Mathieu Ngudjolo Chui freigesprochen. Die Anklage habe die Schuld des 42-Jährigen an Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht zweifelsfrei beweisen können.

Mathieu Ngudjolo Chui bei der Urteilsverkündung in Den Haag (Bild: sda)

Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hat am Dienstag den ehemaligen kongolesischen Rebellenführer Mathieu Ngudjolo Chui freigesprochen. Die Anklage habe die Schuld des 42-Jährigen an Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht zweifelsfrei beweisen können.

Im Mittelpunkt der Anklage stand ein Blutbad im Dorf Bagoro im Ostkongo im Februar 2003. 200 Dorfbewohner waren damals auf grausame Weise niedergemetzelt worden.

„Sie wurden erschossen, in Stücke gehackt oder lebendig in ihren Häusern verbrannt“, hatte der damalige Chefankläger Luis Moreno Ocampo zu Prozessbeginn 2009 geschildert. Hunderte Frauen und Mädchen seien vergewaltigt und von den Milizen als Sexsklavinnen missbraucht, Kinder zum Töten gezwungen worden.

„Es wurden zweifelsfrei schreckliche Verbrechen begangen“, sagte der Vorsitzende Richter Bruno Cotte in der Zusammenfassung des Urteils. Doch habe die Anklage nicht zweifelsfrei beweisen können, dass der 42-Jährige aktiv daran beteiligt oder dafür verantwortlich war.

„Die Tatsache, dass ein Angeklagter nicht schuldig gesprochen wird, bedeutet aber nicht, dass die Kammer ihn für unschuldig hält“, betonte der französische Richter.

Ngudjolo soll in Haft bleiben

Chefanklägerin Fatou Bensouda will Berufung gegen das Urteil einlegen und beantragen, dass Ngudjolo in Haft bleibt. Der ehemalige Chef einer berüchtigten Miliz hatte stets seine Unschuld beteuert. Auf seinen Freispruch reagierte er mit einem verhaltenen Lächeln. Er war 2008 dem Gericht überstellt worden.

Für die Verbrechen in Bogoro ist auch der ehemalige Rebellenführer Germain Katanga angeklagt. Das Urteil gegen ihn wird 2013 gefällt.

Es ist das zweite Urteil des Weltstrafgerichtes seit seiner Gründung vor zehn Jahren. Auch der erste Prozess des Weltstrafgerichtes befasste sich mit Verbrechen in dem blutigen Krieg in dem afrikanischen Land.

Im Juli 2012 hatten die Richter in Den Haag den ehemaligen kongolesischen Rebellenführer Thomas Lubanga wegen der Rekrutierung und des Einsatzes von Kindersoldaten zu 14 Jahren Haft verurteilt.

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