Weltstrafgericht verlangt Anwesenheit von Kenias Vize-Präsidenten

Der Vizepräsident Kenias, William Ruto, muss bei seinem Prozess vor dem Internationalen Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag persönlich anwesend sein. Das entschied das Gericht am Freitag in Den Haag. Die Richter hoben damit einen früheren Spruch auf, nach dem Ruto nicht zu allen Sitzungen anreisen musste.

Kenias Vizepräsident William Ruto (Archiv) (Bild: sda)

Der Vizepräsident Kenias, William Ruto, muss bei seinem Prozess vor dem Internationalen Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag persönlich anwesend sein. Das entschied das Gericht am Freitag in Den Haag. Die Richter hoben damit einen früheren Spruch auf, nach dem Ruto nicht zu allen Sitzungen anreisen musste.

Ruto ist der erste amtierende Regierungspolitiker, der sich vor einem internationalen Gericht wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantworten muss. Er soll für Gewalttaten nach der Präsidentenwahl in Kenia 2007 verantwortlich sein.

Damals waren über 1000 Menschen getötet worden. Die Berufungskammer des Strafgerichtshofes räumte allerdings die Möglichkeit von Ausnahmen von der Teilnahme in besonderen Fällen ein.

Im November muss sich auch der Präsident Kenias, Uhuru Kenyatta, vor dem Gericht verantworten. Er wurde nach einem jüngsten Beschluss von der permanenten Prozessteilnahme befreit. Wegen der Prozesse gegen Kenias Staatsführung wird der Weltstrafgerichtshof von afrikanischen Ländern scharf angegriffen.

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