Im Kampf gegen Arbeitsgesetzverstösse hat das Aargauer Amt für Migration und Integration (MIKA) im vergangenen Jahr weniger Bussen ausgesprochen als im Jahr davor. Auch die Zahl der ausländischen Betriebe, gegen die ein Dienstleistungsverbot verhängt wurde, ging zurück.
Zwei ausländischen Betrieben wurde wegen schwerwiegender Verstösse gegen verbindliche Mindestlöhne ein Dienstleistungsverbot für die Schweiz auferlegt. 2014 waren es laut Angaben des MIKA vom Mittwoch vier gewesen.
Das MIKA sprach letztes Jahr gegenüber im Aargau tätigen Betrieben insgesamt 87 Verwaltungsbussen und 230 Mahnungen wegen Meldepflichtverstössen aus. Im Jahr davor waren es 100 Bussen und 374 Mahnungen gewesen. Dazu kamen 55 Verwaltungsbussen wegen Verstössen gegen Lohn- und Arbeitsbedingungen. 2014 waren 103 solche Bussen ausgesprochen worden.
Die Tripartite Kommission führte letztes Jahr im Kanton Aargau fast 5000 Personenkontrollen in 732 Betrieben durch. Das sind beträchtlich mehr als 2014, als 2742 Personenkontrollen in 632 Betrieben vorgenommen wurden.
Bei 77 ausländischen Betrieben wurde ein schriftliches Verständigungsverfahren wegen zu tiefen Löhnen durchgeführt. 73 Verfahren konnten erfolgreich abgeschlossen werden. Die betroffenen Unternehmen wiesen die geforderten Nachzahlungen an die Arbeitnehmenden für den Arbeitseinsatz im Kanton Aargau nach. Die restlichen vier Verständigungsverfahren scheiterten.