Die Zahl der pauschal besteuerten Personen hat letztes Jahr erstmals abgenommen. Dafür bezahlten sie deutlich mehr Steuern als in den Vorjahren.
Ende 2014 wurden in der Schweiz 5382 Personen nach Aufwand besteuert, wie eine am Dienstag publizierte Umfrage der Finanzdirektorenkonferenz (FDK) zeigt. Das sind 252 Personen oder 4,5 Prozent weniger als bei der letzten Erhebung zwei Jahre zuvor.
Die Einnahmen stiegen im gleichen Zeitraum um 45 Millionen Franken oder 6,5 Prozent auf 740 Millionen Franken an. Im Durchschnitt bezahlte jede pauschal besteuerte Person 137’495 Franken Steuern. Im Jahr 2006 lag dieser Wert noch bei 94’549 Franken.
Die tiefste Pauschalsteuer bezahlte eine Person im letzten Jahr mit 10’000 Franken, die höchste Steuer lag bei 7,7 Millionen Franken. Fast die Hälfte der pauschal besteuerten Personen hatte ihren Wohnsitz in den Kantonen Waadt (1260) und Wallis (1231). An dritter Stelle folgt das Tessin mit 955 Personen.
Ab 2016 strengere Regeln
Das Schweizer Stimmvolk hat vergangenen November die Abschaffung der Pauschalbesteuerung abgelehnt. Somit können vermögende Ausländer, die in der Schweiz keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, weiterhin nach den Lebenshaltungskosten statt nach Einkommen und Vermögen besteuert werden.
Ab 2016 gelten allerdings strengere Regeln für die Berechnung der Bemessungsgrundlage. Neu wird das Siebenfache des Mietzinses oder des Eigenmietwerts gelten statt wie heute das Fünffache. Bei der direkten Bundessteuer gilt zusätzlich ein Mindestaufwand von 400’000 Franken.
Die Kantone können zudem striktere Zulassungskriterien erlassen oder die Pauschalsteuer ganz verbieten. Als erster Kanton hat Zürich 2009 die Pauschalsteuer abgeschafft, darauf folgten Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden und die beiden Basel. Weitere Kantone wie beispielsweise Luzern, Thurgau oder St. Gallen haben die Hürden erhöht, so dass nur wenige begüterte Ausländer profitieren können.
Peter Mischler, stellvertretender Sekretär bei der FDK, sieht in den geänderten Regelungen der Kantone eine Begründung für die Entwicklung. Allein im Kanton Zürich sind durch die Abschaffung der Pauschalbesteuerung seit der Erhebung im Jahr 2008 mehr als 200 Fälle weggefallen.
Die Zunahme bei den Einnahmen könne mit den strengeren Regeln einzelner Kantone zusammenhängen. Aber auch besonders einträgliche Einzelfälle könnten die Zahlen beeinflusst haben, so Mischler.
Die Pauschalbesteuerung sei weiterhin ein wichtiges Instrument für die Standortattraktivität der Schweiz, betont Mischler. Und die steigenden Einnahmen zeigten, dass das System funktioniere. Mischler warnt allerdings davor, dass Pauschalbesteuerte häufig hochmobil seien und bei politischen Unsicherheiten wegziehen könnten. Er verweist auf verschiedene eidgenössische Volksabstimmungen, welche die Standortattraktivität der Schweiz beeinträchtigten.