Der Wandel von Poststellen zu Postagenturen schreitet unaufhaltsam voran. Doch lassen sich in Läden mit Agenturen Postgeschäfte mit der notwendigen Diskretion abwickeln? Kein Problem, sagt die Post und verweist auf Umfragen.
Tatsächlich hat die Post die Kundschaft der sogenannten Partnerlösungen wie Agenturen zur Diskretion bei der Behandlung von Postgeschäften befragt. Mit 83 von 100 Punkten hat sich die Bewertung der Diskretion seit Beginn der Erhebungen im Jahr 2009 auf hohem Niveau stabilisiert.
Und was viele nicht wissen: Auch das Personal in den Verkaufsläden mit Postagenturen untersteht dem Postgeheimnis. So droht ihnen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe, wenn beispielsweise einem Dritten gegenüber Angaben über den Post-, Zahlungs- oder den Fernmeldeverkehr der Kundschaft gemacht werden, eine verschlossene Sendung geöffnet oder ihrem Inhalt nachgeforscht wird.
Das Personal der Agentur muss sich auch vertraglich dazu verpflichten, sämtliche Postsendungen sowie Zahlungsbelege vor dem Einblick und Zugriff durch Dritte zu schützen. Die Einhaltung der entsprechenden Vorgaben wird mehrmals pro Jahr vor Ort kontrolliert.
Eingeschriebene Briefe müssen zudem unter Verschluss aufbewahrt werden. Und Pakete müssen so gelagert werden, dass sie von Kunden nicht direkt eingesehen werden können, also in der Regel in einem separaten Raum.
Diskretion ist auch bei PostCom ein Thema
Auch die PostCom hat als Aufsichtsbehörde das Thema des Vertrauens beziehungsweise der Diskretion in Postagenturen wiederholt mit der Post erörtert. Die Post nimmt im Urteil der PostCom diese Problematik ernst und räumt ihr einen hohen Stellenwert ein.
«Die Resultate der Kundenzufriedenheitsumfragen lassen darauf schliessen, dass die vorgegebene diskrete Verrichtung der Arbeiten bei den Agenturpartnern eingehalten wird», sagt der Kommunikationsbeauftragte der PostCom, Andreas Herren.
Bei der Initialschulung, die durch erfahrenes Postpersonal bei einem Agenturpartner durchgeführt wird, werden die Themen Postgeheimnis, Bankkundengeheimnis und Geldwäschereiprävention behandelt.
Die Schulung des Personals in den Partneragenturen erfolgt jeweils vor Ort durch spezialisiertes Postpersonal. In der Regel geschieht dies mit vier Ausbildungsmodulen zu je zwei Stunden, wie eine Post-Sprecherin auf Anfrage sagte.
Zudem ist in den ersten Tagen nach dem Start ein Postmitarbeitender vor Ort, um das Personal des Partners und die Kundschaft bei Fragen und Problemen zu unterstützen. Danach kann sich das Personal für Unterstützung jederzeit an eine ihm zugewiesene Betreuungsfiliale wenden.
Fixe Vergütung mit Bonussystem
Konkrete Zahlen über die Entschädigung der Agenturpartner gibt die Post auf Anfrage nicht bekannt. Zur Vergütung gehört eine fixe Basisvergütung, als Entschädigung für den Platzbedarf.
Dazu kommt eine variable Vergütung, die abhängig ist vom Umsatz beziehungsweise der Menge der Transaktionen. Schliesslich umfasst die Vergütung auch ein Bonussystem, das allerdings abhängig von der Erreichung verschiedener Qualitätskennzahlen ist.
Wichtig dabei ist aus Sicht der Post, dass das Postgeschäft für den Partner ein ergänzendes Standbein ist und nicht ein fehlendes Hauptgeschäft ersetzen kann. Ob die Läden mit Postagenturen letztlich «überleben» werden, soll also nicht allein vom Postgeschäft abhängig sein.
Dass eine Postagentur nicht mit einer Poststelle vergleichbar ist, zeigen auch die Zahlen über die durchschnittlichen Kundenfrequenzen pro Tag. In den Agenturen wurden zwölf Mal weniger Postkunden registriert als in Poststellen.