Immer wieder wird am Zoll an Schweizer Flughäfen verdächtiges Fleisch konfisziert. Eine Studie zeigt nun, dass zwei Drittel der untersuchten Fleischproben von afrikanischen Wildtieren stammen. Initiiert wurde die Untersuchung von der Tierschutzorganisation Tengwood.
Eingeführt werden etwa Antilopen-, Affen-, Krokodil-, Gürteltier- oder Schlangenfleisch. Die illegalen Importe erfolgen gemäss Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) vorab von Afrikanern, welche in der Schweiz wohnen oder ihre Familien besuchen kommen.
2012 wurden an den Flughäfen Zürich und Genf insgesamt 381 Kilogramm des so genannten «Bushmeat» sichergestellt. Einmal wollte eine Frau aus Kamerun 30 Kilogramm verdächtiges Fleisch einführen; 1,9 Kilogramm davon war eine fein säuberlich in Scheiben geschnittene Boa Constrictor.
Eine Biologin des Instituts für Rechtsmedizin an der Universität Zürich (USZ) untersuchte nun im Auftrag der Tierschutzorganisation Tengwood den Wildtierschmuggel am Flughafen. Von 250 Fleischproben konnte die Wissenschaftlerin 200 bestimmen, wie die USZ am Donnerstag mitteilte.
Zwei Drittel der untersuchten Proben stammten von Wildtieren, davon wiederum ein Drittel von Tierarten, die vom Aussterben bedroht sind. In fast allen Fällen kamen die Fleischstücke aus Afrika, meist aus dem Westen des Kontinents. Säugetiere, Reptilien, Vögel und Fische befanden sich darunter.
Delikatesse Schuppentier
Der grösste Teil des konfiszierten Buschfleischs stammte gemäss Mitteilung vom Quastenstachler, einer kurzbeinigen afrikanischen Stachelschweingattung. Häufig fand die Wissenschaftlerin auch Fleischstücke der Grossen Rohrratte und solche eines speziellen Schuppentiers, das in einigen afrikanischen Ländern als Delikatesse gilt.
Das Labor der Abteilung Forensische Genetik am Institut für Rechtsmedizin in Zürich ist eines der wenigen in der Schweiz, das auf Wildtier-Forensik spezialisiert ist.
Die Gen-Tests der beschlagnahmten Fleischstücke sind jedoch sehr aufwendig. Fast unmöglich macht eine DNA-Analyse zudem die Verarbeitung verschiedener Fleischsorten zu einem Produkt. So sei kaum herauszufinden, ob es sich um eine Löwen-Antilopen-Wurst oder um Trockenwürste aus Riesenratte und Stachelschwein handle, schreibt die USZ.
Wer «Bushmeat» in die Schweiz einführt, verstösst damit nicht nur gegen seuchenpolizeiliche Vorschriften, sondern auch gegen das Artenschutzabkommen. Wird er erwischt, erhält er eine hohe Busse und das Fleisch wird umgehend vernichtet.