Die Baselbieter Finanzdirektion ist gegen die Gemeindeinitiative betreffend die Ausfinanzierung der Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK). Aus Sicht von Finanzdirektor Adrian Ballmer hätten die Vorschläge der 16 Gemeinden massive Ungleichbehandlungen zur Folge.
Der abtretende Baselbieter Finanzdirektor Adrian Ballmer macht kein Hehl daraus, was er von den Wünschen derjenigen Gemeindepräsidenten hält, welche den Umbau der Basellandschaftlichen Pensionskasse BLPK vom Kanton finanziert sehen wollen: «Wenn’s kostet, werfen die hehren Initianten ihre Grundsätze über Bord.»
Und wie es kostet: Die BLPK muss aufgrund der neuen gesetzlichen Regelungen des Bundes – wie viele andere kantonale Pensionskassen, bei denen jeweils das kantonale und das Personal der meisten Gemeinden sowie etlicher weiterer Institutionen versichert sind – neu aufgestellt werden. Namentlich muss von einer Mischform vollständig auf das Beitragsprimat umgestellt werden. Das verursacht Deckungslücken in Milliardenhöhe, zu deren Schliessung die Gemeinden wie die übrigen angeschlossenen Arbeitgeber ihren Beitrag leisten müssten.
Gleiche Steuerzahler?
Die von 16 Gemeinden am 31. Januar lancierte Initiative fordert allerdings bei der BLPK-Reform die Finanzierung aller Arbeitgeberkosten durch den Kanton. Für die Gemeinden, so lautet die Argumentation, sei es viel schwieriger und vor allem teurer, das nötige Kapital aufzutreiben. Die Gemeinden hatten namentlich damit argumentiert, dass eine einheitliche Finanzierung durch den Kanton den Aufwand reduzieren und ein Auseinanderdividieren finanzstarker und -schwacher Gemeinden vermeiden würde. Ob nur beim Kanton oder auch bei der Gemeinde: Die Kosten müsse ohnehin der gleiche Steuerzahlende tragen. Die Initiative soll bis spätestens 1. April eingereicht werden.
Ballmer hält das für nicht begründbar: Die Deckungslücken hätten nichts mit der Finanzkraft der Gemeinden, sondern mit ihrer Stellung als Arbeitgeber zu tun – genau wie bei allen anderen angeschlossenen Institutionen, zu denen Kirchen, Verbände und Bildungsinstitute gehören.
Die Vorsorgepflicht liege beim Arbeitgeber. Weshalb der Steuerzahler die Deckungslücke etwa für die Versicherten der Wirtschaftskammer (eine von vielen der BLPK angeschlossenen Institutionen) übernehmen solle, könne nicht einleuchtend erklärt werden.
Einmal geschlossene Verträge seien einzuhalten, betont Ballmer. Alle angeschlossenen Arbeitgeber hätten sich mit den Anschlussverträgen verpflichtet, für die Ausfinanzierung einer Deckungslücke geradezustehen. Weiter seien die Vorsorgekosten je Arbeitgeber unterschiedlich, und die Kostenübernahme durch den Kanton würde die Angeschlossenen ganz unterschiedlich bevorteilen.
Ballmer legte an der Pressekonferenz eine Tabelle mit Beispielen aus den Gemeinden vor, die sich durch die Zahl des Personals, der Umrechnung auf 1000 Einwohner und der Rentner massiv unterscheiden. Die Ausfinanzierungsbeiträge pro Einwohner liegen bei den vier beispielen zwischen 600 bis zu weit über 2500 Franken.
Einheitlicher Vorsorgeplan
Ausserdem, bemerkte der Finanzdirektor, verlange die Initiative, dass alle Gemeinden sich dem kantonalen Vorsorgeplan bei der BLKP anschlössen. Und dies, nachdem erst vor wenigen Jahren auf ausdrücklichen Wunsch der Gemeinden genau dieser Zwang zur gleichen Gestaltung der Vorsorgelösungen aufgehoben worden war. Mit dem eingangs erwähnten Zitat kritisierte Ballmer die Initianten, die eben noch ganz grundsätzlich Flexibilität und Individualität verlangt hätten.
Ballmer hält ausserdem die vom Kanton vorgeschlagene Lösung zur Ausfinanzierung der Gemeinde-Beiträge an die BLPK für nachgerade vorbildlich, weswegen sie soeben von den kantonen Bern und Solothurn kopiert worden sei: Demnach anerkennen die Gemeinden ihre Schulden bei der BLPK und zahlen sie binnen 40 Jahren stufenweise ab, und das zu einem Jahreszins von 3 Prozent.
Das sei zwar auf den ersten Blick möglicherweise teurer als den ganzen geschuldeten Betrag auf dem Kapitalmarkt zu derzeit vielleicht 1,5 Prozent zu beschaffen und der BLPK zu überweisen. Aber erstens werde mit diesem Abzahlungsverfahren verhindert, dass die BLPK auf Anfang 2014 mit Geld überhäuft werde (das sie dann anlegen müsste), und zweitens zahlten die Gemeinden die Zinsen für das Kapital nicht irgendwelchen Dritten, sondern just an die Vorsorgeeinrichtung, deren Mitglied sie seien, wodurch sie von den eigenen Zinszahlungen profitierten.