Nach der Kritik am Westschweizer Strafvollzug im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt von Genf verschärfen mehrere Kantone die Regeln für Freigänge. Im Kanton Waadt gibt es in den nächsten drei Monaten für Gewalt- und Sexualstraftäter keine Freigänge mehr.
Genf hatte nach dem Tötungsdelikt an einer 34-jährigen Sozialtherapeutin bereits am Freitag Freigänge verboten. Am Dienstagabend kündigte die Waadtländer Staatsrätin Béatrice Métraux (Grüne) in der Sendung «Infrarouge» des Westschweizer Fernsehens RTS ein Moratorium von drei Monaten an.
Bis Ende Jahr werde die Situation neu beurteilt. Das Thema werde bis dahin an Konferenzen mit anderen Kantonen und dem Bund diskutiert. Weiter werden in der Waadt vorläufig keine Gewalt- und Sexualstraftäter mehr im offenen Strafvollzug untergebracht.
Die Genfer und Waadtländer Sofortmassnahmen stiessen beim ehemaligen Bundesrichter Claude Rouiller auf Kritik. Man schlage einen falschen Weg ein, wenn man die Individualrechte der Gefangenen generell einschränke, sagte er am Mittag in einer Nachrichtensendung von RTS.
Die Individualrechte der Gefangenen könnten nur individuell eingeschränkt werden. Rouiller leitete im 2011 die Untersuchung nach der Flucht eines Vergewaltigers und Mörders aus der Strafanstalt Gorgier NE. Die einzig angemessene Massnahme bestehe in einer verstärkten Begleitung dieser Freigänge, hielt er fest.
Freiburg: Keine Freigänge einzig mit Frau
In diese Richtung gehen die Massnahmen des Kantons Freiburg. Auf Anweisung von Sicherheits- und Justizdirektor Erwin Jutzet (SP) sollen Gefängnisse und der Strafvollzug darauf achten, dass es keine Freigänge gibt, die einzig von einer Frau begleitet werden.
Dies gilt für die zwischen 30 und 40 als gefährlich eingestuften Häftlinge, wie Didier Page, Medienverantwortlicher des Sicherheits- und Justizdepartements, sagte.
Der Kanton Wallis kündigte an, alle Dossiers von «gefährlichen» Verurteilten zu überprüfen. Im Kanton Neuenburg wurden nach der Flucht des Vergewaltigers und Mörders im 2011 die Regeln bereits verschärft.
Strengere Regeln in Neuenburg
Sämtliche Dossiers wurden von Grund auf überprüft, sagte Valérie Gianoli, Leiterin des Neuenburger Strafvollzugs, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Wenn ein Antrag für einen Freigang eintreffe, werde zunächst das Betragen des Häftlings geprüft.
Wenn das Gesuch bewilligt werde, würden mit der Polizei zusammen Sicherheitsmassnahmen erwägt. «Schlussendlich muss ich mein Einverständnis geben», sagte Gianoli. Zudem gelten zwingende Begleitmassnahmen.
Nach der Tötung einer Genfer Sozialtherapeutin während eines Freigangs war Kritik am Westschweizer Strafvollzug aufgekommen. Mehrere Strafvollzugsexperten plädierten dafür, den Informationsaustausch zwischen Strafvollzug und Psychiatrie zu verbessern.
Regierung übernimmt Kontrolle
Das Zentrum «La Pâquerette», in dem der mutmassliche Mörder der Genfer Sozialtherapeutin untergebracht war, untersteht neu dem Sicherheitsdepartement und nicht mehr den Genfer Universitätsspitälern (HUG). Das gab die Genfer Regierung am Mittwoch bekannt.
Das 1986 gegründete Zentrum «La Pâquerette» ist eine schweizweit einmalige Einrichtung zur Betreuung von Gefangenen mit langen Haftstrafen. In einer therapeutischen Gemeinschaft wird den Insassen gelehrt, wieder in der Gesellschaft zu leben.
Das Zentrum wurde bisher von den HUG geführt, die Überwachung oblag jedoch dem Sicherheitsdepartement. Neu fällt es unter die alleinige Verantwortung des Sicherheitsdepartements.
Das Zentrum befindet sich auf einem Stockwerk der Genfer Strafanstalt Champ-Dollon und bietet Platz für bis zu 22 Insassen. Diese leiden an schweren Persönlichkeitsstörungen, werden jedoch als resozialisierbar betrachtet.