Der «Whistleblower» und ehemalige Julius-Bär-Banker Rudolf Elmer ist mit seiner Ehrverletzungsklage gegen einen Journalisten des Wirtschaftsmagazins «Bilanz» gescheitert. Der Fall ist verjährt.
Das Bezirksgericht Zürich verfügte deshalb die Einstellung des Verfahrens. Es bestätigte am Mittwoch eine entsprechende Meldung der «NZZ».
Elmer hatte im Prozess vom 24. Februar eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen für den «Bilanz»-Journalisten verlangt. Dieser habe ihn Anfang 2010 in einem Artikel massiv in seiner Ehre verletzt, sagte der 58-jährige Elmer, der ohne Rechtsbeistand vor Gericht erschienen war.
Der Autor habe ihn noch vor Erhebung einer Anklage wegen Bankgeheimnisverletzung als «gescheiterte Persönlichkeit» und als «Datendieb» bezeichnet und sogar mit «Betrügern» in Verbindung gebracht. Er habe damit eine klare Vorverurteilung vorgenommen, sagte Elmer.
Publikationstag entscheidend
Das Gericht kam damals noch zu keinem Urteil, weil es zunächst die umstrittene Frage der Verjährung klären musste. Elmer vertrat die Ansicht, die Verjährung sei noch nicht eingetreten, weil die «Bilanz» keine Tageszeitung sei und deshalb nicht der Erscheinungstag, sondern der letzte Verkaufstag entscheidend sei.
Mit Berufung auf das Bundesgericht argumentierte das Bezirksgericht, die Verjährungsfrist beginne für sämtliche Druckerzeugnisse mit dem Tag der Publikation zu laufen. Die vierjährige Verjährungsfrist sei deshalb abgelaufen.
Elmer kommt die Klage teuer zu stehen: Er muss die 1500 Franken Gerichtskosten tragen sowie dem Journalisten eine Entschädigung von 8500 Franken zahlen.
Strafprozess: Keine Rückweisung ans Bezirksgericht
Elmer war einst Geschäftsleiter der Julius-Bär-Filiale auf den Cayman Islands. Er sieht sich als Whistleblower, weil er Steuerbehörden in der Schweiz mehrmals Kundendaten zuspielte – in der Hoffnung, dass die Kontoinhaber als Steuerbetrüger bestraft würden.
Die Daten wurden aber nicht verwertet. Der Schweiz seien so rund 100 Millionen Franken Steuergelder entgangen, sagte Elmer einmal.
Gegen den Ex-Banker wurde ein Strafverfahren angestrengt. Ein rechtsgültiges Urteil liegt noch nicht vor.