In einem Ehrverletzungsprozess ist der «Whistleblower» und Ex-Banker Rudolf Elmer am Montag als Ankläger vor dem Bezirksgericht Zürich gestanden. Er forderte die Verurteilung eines Journalisten des Wirtschaftsmagazins «Bilanz» zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen.
Der Verteidiger des Journalisten forderte einen vollen Freispruch. Das Gericht kam noch zu keinem Urteil. Es wird zunächst die umstrittene Frage der Verjährung entscheiden.
Der «Bilanz»-Journalist habe ihn Anfang 2010 in einem Artikel massiv in seiner Ehre verletzt, sagte der 58-jährige Elmer, der ohne Rechtsbeistand vor Gericht erschien. Der Autor habe ihn noch vor Erhebung einer Anklage wegen Bankgeheimnisverletzung als «gescheiterte Persönlichkeit» und als «Datendieb» bezeichnet und sogar mit «Betrügern» in Verbindung gebracht.
Aufgrund der für ihn immer noch geltenden Unschuldsvermutung habe der Verfasser des Textes eine klare Vorverurteilung vorgenommen, sagte Elmer.
Zum Prozessauftakt wurde klar, dass der Fall nach Angaben des Gerichtsvorsitzenden wahrscheinlich verjährt ist. Nach Ansicht von Elmer ist die Verjährung noch nicht eingetreten. Die «Bilanz» sei keine Tageszeitung und deshalb gelte nicht der Erscheinungstag, sondern der letzte Verkaufstag.
Der Verteidiger des Journalisten vertrat die Auffassung, der erste Tag der Publikation sei entscheidend und der Fall deshalb verjährt. Die eingeklagten Textstellen stufte er als zulässige umgangssprachliche Wendungen ein.
Noch kein Urteil im Strafprozess gegen Elmer
Elmer war einst Geschäftsleiter der Julius-Bär-Filiale auf den Cayman Islands. Er sieht sich als Whistleblower, weil er Steuerbehörden in der Schweiz mehrmals Kundendaten zuspielte – in der Hoffnung, dass die Kontoinhaber als Steuerbetrüger bestraft würden. Die Daten wurden aber nicht verwertet. Der Schweiz seien so rund 100 Millionen Franken Steuergelder entgangen, sagte Elmer einmal.
Gegen den Ex-Banker wurde ein Strafverfahren angestrengt. Ein rechtsgültiges Urteil liegt noch nicht vor. Das Bezirksgericht Zürich verurteilte Elmer im Januar 2011 wegen Drohung, versuchter Nötigung und Verletzung des Bankgeheimnisses zu einer bedingten Geldstrafe von 240 Tagessätzen à 30 Franken. Sowohl Elmer als auch die Staatsanwaltschaft zogen das Urteil weiter.