Kinder müssen nach Ansicht der Weltgesundheitsorganisation (WHO) besser vor Online-Werbung für ungesunde Lebensmittel geschützt werden. Werbung für Produkte mit hohem Fett-, Zucker- oder Salzgehalt dürften sich nicht an unter 16-Jährige richten.
Kinder seien die am wenigsten geschützte Gruppe und sei als solche unzähligen versteckten digitalen Marketing-Techniken ausgesetzt, die Lebensmittel mit viel Fett, Zucker und Salz bewerben. Folge seien ungesunde Ernährung und Übergewicht.
Digitale Analysemöglichkeiten und Standortdaten von Mobilgeräten erlaubten es Unternehmen, Zielgruppen mit grosser Präzision auszumachen, warnt das europäische WHO-Büro in einem am Freitag veröffentlichten Bericht.
In den digitalen Medien habe sich ein «ausgedehntes, hoch komplexes Werbesystem» entwickelt, durch das viel gezielter als im Radio oder Fernsehen ein spezielles Publikum erreicht werden könne, heisst es in dem Bericht.
Gefahren unterschätzt
So seien etwa Fastfood-Ketten in der Lage, über Standortdaten von Mobiltelefonen Werbung und Angebote in Echtzeit an die Nutzer zu verschicken, die sich gerade in der Nähe von Filialen aufhielten.
Ziel sei es, Kinder mit emotionalen und unterhaltsamen Erlebnissen zu begeistern und sie dazu zu ermutigen, diese Erlebnisse mit ihren Freunden zu teilen. Vielen Eltern sei nicht bewusst, dass die Daten ihrer Kinder beim Besuch bestimmter Websites oder Spielen gesammelt werden. Deshalb sei es erforderlich, dass sich Regierungen stärker einschalteten und Kontrollorgane einrichteten, verlangt die WHO.
Bereits in früheren Berichten hatte die WHO gefordert, ungesunde Lebensmittel mit einem Werbebann zu belegen. Immer mehr Kinder leiden unter Übergewicht.
Die WHO sieht dabei einen Zusammenhang mit der Vermarktung von sehr kalorienhaltigen Produkten: «Die Vermarktung von Lebensmitteln mit übermässigem Energie-, Fett-, Zucker- oder Salzgehalt hat nachweislich schädliche Auswirkungen auf Kinder, denn sie fördert die Entwicklung ungesunder Präferenzen und Gewohnheiten», warnte die WHO etwa im vergangenen Jahr.